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Eisenbahner wehren sich gegen «staatlich legalisiertes Lohndumping»

Eisenbahner wehren sich gegen «staatlich legalisiertes Lohndumping»

28.05.2015, 16:4328.05.2015, 16:47
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Die Delegierten der Eisenbahnergewerkschaft SEV haben sich gegen «staatlich legalisiertes Lohndumping» gewehrt. Ihr Protest richtete sich gegen das Bundesamt für Verkehr (BAV), das die tieferen Löhne von in Brig angestellten Crossrail-Lokführern als branchenüblich bezeichnet hatte.

BAV-Direktor Peter Füglistaler verteidigte diesen Entscheid am Donnerstag am Kongress der Gewerkschaft. Doch die Meinung des Publikums schien gemacht: Als Füglistaler das Wort ergriff, hätten sich die rund 400 Anwesenden Regenpelerinen übergezogen, teilte der SEV am Donnerstag mit. Dies als Zeichen, dass man sie nicht im Regen stehen lassen soll.

3600 Franken für italienische Lokführer

Der Streit um die Crossrail-Löhne begann als das Unternehmen italienische Lokführer, die zuvor in Domodossola gearbeitet hatte, in Brig anstellte. Sie verdienen dort zwar mehr als in Italien, erhalten aber nicht den in der Schweiz üblichen Lohn.

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Dem SEV zufolge verdienen sie nur rund 3600 Franken Lohn, während ein in der Schweiz angestellter Lokführer durchschnittlich 5300 bis 5700 Franken erhält. Crossrail selbst sprach bei früheren Gelegenheiten von rund 4000 Franken netto und betonte, dass den Lokführern eine fünfmonatige Ausbildung bezahlt werde, damit sie auch in der Schweiz fahren dürfen.

Weiterzug ans Bundesverwaltungsgericht

Der SEV sprach jedoch von Lohndumping und reichte im Sommer 2014 beim BAV formelle Anzeige gegen Crossrail ein. Das BAV wies diese jedoch zurück. Crossrail sei im grenzüberschreitenden Verkehr tätig. Dort sei die Lohnbandbreite grösser als im Binnenverkehr, teilte das Bundesamt Anfang Mai mit.

Ausserdem habe das Parlament ausdrücklich beschlossen, dass im internationalen Schienenverkehr branchenübliche - und nicht landesübliche - Arbeitsbedingungen einzuhalten seien.

Der SEV will den Entscheid wie bereits mitgeteilt ans Bundesverwaltungsgericht weiterziehen. Das BAV begrüsst dies. Die Schaffung von Rechtssicherheit durch eine gerichtliche Klärung sei wichtig. (whr/sda)

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