Das Bundesgericht hat die Gefängnisstrafen für die Mörder einer Rentnerin aus St.Légier VD bestätigt. Ehemann und Tochter hatten die Frau 2016 getötet. Die Genugtuung für die drei Schwestern der Ermordeten hat das Bundesgericht aufgehoben.
Der Mord ereignete sich in der Nacht vom 11. auf den 12. Dezember 2016 im Haus des Ehepaares in St.Légier. Der damals 79-jährige Ehemann und die 39-jährige Tochter erschlugen das Opfer während eines Streits mit einem Autofelgenschlüssel.
Sie steckten die Frau zunächst in einen Gartenabfallsack und schliesslich in einen Wassertank, wo sie verstarb. Am Abend des 16. Dezember warfen sie den Tank mit der Leiche in eine Schlucht bei Les Monts-de-Corsier VD.
Am darauf folgenden Tag inszenierten Vater und Tochter den Selbstmord ihres Opfers, indem sie sein Auto in Chessel VD an der Rhone zurückliessen. Und noch am selben Abend machte die Tochter des Paares bei der Polizei in Rennaz VD eine Vermisstenanzeige für die Mutter. Erst im April 2017 wurde die Leiche von einem Spaziergänger entdeckt.
In einem am Montag veröffentlichten Urteil hat das Bundesgericht die Beschwerden von Ehemann und Tochter im Wesentlichen abgewiesen. Die Genugtuung für die Schwestern hob es auf Antrag der Verurteilten auf, weil die Geschwister keine ausreichend enge Beziehung zum Opfer hatten.
Ansonsten bleibt es bei den Freiheitsstrafen von 18 und 20 Jahren für den Mann und seine Tochter. Das Bundesgericht hat die Rügen wegen Verletzung des Anklageprinzips, des Anspruchs auf rechtliches Gehör und Willkür abgewiesen. (Urteile 6B_485 und 485/2020 vom 21.1.2021) (sda)