Ende Januar 2018 war in einem Wald bei Zezikon TG der in einen Teppich eingerollte Leichnam einer Frau gefunden worden. Es handelte sich bei der Toten um eine 20-Jährige aus dem Kanton Aargau, die seit November 2017 vermisst wurde.
Die Ermittlungen ergaben, dass die junge Frau Anfang November 2017 in der Wohnung eines Niederländers im Kanton Thurgau verstorben war. Die genaue Todesursache konnte – nicht zuletzt wegen der langen Liegezeit der Leiche – nie geklärt werden.
Ein anfänglicher Tötungsverdacht gegen den Hauptbeschuldigten liess sich nicht erhärten. «Am ehesten» liege ein Tod nach Drogenkonsum vor, sagte die vorsitzende Richterin bei der mündlichen Urteilsbegründung.
Nach dem Tod der jungen Frau hatte der Niederländer statt die Rettungskräfte seine beiden Freunde und jetzigen Mitbeschuldigten zu Hilfe gerufen. Gemeinsam verpackte das Trio die Leiche in eine Decke, einen Duvetbezug und einen Teppich und verschnürten sie. Die beiden herbeigerufenen Freunde fuhren sie in den Wald, der Niederländer warf die Sachen der Frau in einen Müllcontainer.
Vor Gericht standen am 10. Mai 2021 ein 40-jährigen Niederländer sowie ein 51-jähriger und ein 39-jähriger Schweizer. Allen dreien wirft die Staatsanwaltschaft Störung des Totenfriedens vor, dem Niederländer zudem Vergewaltigung einer anderen jungen Frau, Waffen- und Drogendelikte und weitere Gesetzesverstösse.
Auf Antrag der Verteidigung trennte nun das Gericht das Verfahren des hauptbeschuldigten Niederländers von jenem gegen die beiden Schweizer ab. Bevor auch über sie ein Urteil gefällt wird, muss ein Gutachten die Schuldfähigkeit des 51-Jährigen abklären. Er hatte zum Zeitpunkt des Vorfalls schwere Drogen- und Alkoholprobleme.
Den Niederländer sprach das Gericht in allen Anklagepunkten ausser einem kleinen Nebenpunkt schuldig. Er hatte ausser der Vergewaltigung alles eingestanden. Das Gericht stufte aber die Aussagen des Opfers als glaubwürdiger ein als jene des Beschuldigten.
Es verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 44 Monaten und einer Busse von 500 Franken und ordnete eine 10-jährige Landesverweisung an. Diese Massnahme muss bei einem Vergewaltigungs-Schuldspruch erfolgen. Einen Eintrag ins Schengener Informations-System gibt es für den EU-Bürger nicht.
Der Mann muss zudem eine frühere bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 80 Franken zahlen. Sein Pass bleibt als Sicherheitsmassnahme bei den Behörden. Den Eltern der Verstorbenen und dem Vergewaltigungsopfer hat er Genugtuung zu leisten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Thurgauer Obergericht weitergezogen werden. Der Verteidiger hatte auf Freispruch vom strafrechtlich schwerstwiegenden Vorwurf der Vergewaltigung plädiert und eine bedingte Freiheitsstrafe von maximal zehn Monaten und 500 Franken Busse gefordert.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil weitgehend den Anträgen der Anklage, ging bei der Dauer der Landesverweisung noch darüber hinaus. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 4 Monaten, eine 500-Franken-Busse und 7 Jahre Landesverweisung verlangt. (sda)