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Deshalb bleibt der Fall Ylenia abgeschlossen

Deshalb bleibt der Fall Ylenia abgeschlossen

07.03.2019, 13:40
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Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat am Donnerstag begründet, wieso sie den Fall Ylenia aus dem Jahr 2007 nicht mehr aufnimmt. Sie reagierte damit auf Berichte von «Blick» und «TV Ostschweiz» mit Spekulationen über Mittäter.

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Die fünfjährige Ylenia war am 31. Juli 2007 in Appenzell entführt worden. Ermittlungen zeigten später, dass sie noch am gleichen Tag getötet wurde. Als Täter bezeichnete die Polizei einen 67-jährigen Schweizer, der sich ebenfalls am gleichen Tag in einem Wald in Oberbüren SG in den Kopf schoss. In der Nähe wurde mehrere Wochen später die Leiche des Mädchens entdeckt.

Damals gab es Spekulation darüber, ob der 67-Jährige allein gehandelt hatte. Die Untersuchungsbehörden kamen aber zum Schluss, dass es keine Mittäter gab. Die Beteiligung mindestens eines weiteren Mannes war dann letzte Woche Thema einer Artikelserie im «Blick». Dabei wurde auf Zeugenaussagen und auf ein Phantombild verwiesen. Die Person, die darauf erkennbar sein soll, ist inzwischen verstorben.

Die Recherchen stammen teilweise vom Autor Peter Beutler, der Bücher über spektakuläre Kriminalfälle geschrieben hat. Über das Thema berichtete auch TV Ostschweiz (TVO). Dort kamen verschiedene Personen als Zeugen mit teilweise neuen Aussagen zu Wort.

Falsches Bild korrigieren

Die St. Galler Staatsanwaltschaft hatte bereits letzte Woche bekanntgegeben, dass sie den Fall Ylenia nicht wieder aufrollen werde. Am Donnerstag begründete sie diesen Entscheid ausführlich an einer Medienkonferenz. Die Geschehnisse seien durch die Berichterstattung wieder in den Fokus der Öffentlichkeit geraten, stellte Beatrice Giger, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, fest. Dabei sei ein falsches Bild entstanden, dieses gelte es zu korrigieren.

In der Folge nahmen Stefan Kühne, Leiter der Kriminalpolizei, sowie Christoph Ill, Erster Staatsanwalt, detailliert Stellung zu einzelnen Behauptungen.

Zentraler Punkt war dabei die Frage, ob es Mittäter gegeben hatte. Weiter ging es um Spekulationen, dass sich der 67-Jährige nicht selber umgebracht haben könnte.

Keine Spuren von Dritten

Im Lieferwagen, in dem das Mädchen entführt wurde, an sichergestellten Gegenständen, aber auch etwa auf dem Kickboard von Ylenia fanden sich keine anderen DNA-Spuren als diejenigen des Kindes oder des Täters. Es sei an keinem einzigen Ort eine Spur vorhanden, die einer dritten Personen zugeordnet werden könnte, sagte Kühne.

Der Erste St. Galler Staatsanwalt Christoph Ill, Mediensprecherin Beatrice Giger, und der Leiter der Kriminalpolizei Stefan Kuehne, von links, aufgenommen an einer Medienkonferenz zum Fall Ylenia, am  ...
Bild: KEYSTONE

Auf der Leiche des 67-Jährigen und dort auch auf der Hand seien Schmauchspuren nachweisbar. Auf der Waffe fänden sich nur Spuren des Mannes. Seinen Suizid habe er angekündigt, unmittelbar bevor er sich in der Kopf schoss. Weiter habe er Abschiedsnachrichten abgesetzt.

Danach verglich der Erste Staatsanwalt Aussagen von Zeugen, die sie gegenüber «Blick» oder «TVO» gemacht hatten, mit denjenigen aus Befragungen von 2007. Die Erinnerungen seien bei diesen Personen «mit zunehmender Dauer immer konkreter geworden», kommentierte Ill. Den Schluss, den die Staatsanwaltschaft zieht: Die aktuellen Aussagen stimmten weder mit den damaligen Erklärungen noch mit den Auskünften weiterer Zeugen oder der Spurenlage überein.

Keine einfachen Antworten

Auf komplexe Fragestellungen gebe es oft keine plakativen und einfachen Antworten, hiess es an der Medienorientierung. Die Polizei sei damals mehr als 1500 Hinweisen nachgegangen. Die vorliegenden Fakten widersprächen sämtlichen Spekulationen, die derzeit im Umlauf seien. Es gebe keine Gründe, den Fall wieder aufzunehmen. Dies wäre mit dieser Ausgangslage juristisch auch gar nicht möglich, stellte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft fest. (aeg/sda)

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Video: srf
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