Die Schulratspräsidentin von Walenstadt SG ist mit einem noch nicht rechtskräftigen Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe sowie zu einer Busse bestraft worden. Ihr wird das Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder vorgeworfen.
Die Schulratspräsidentin von Walenstadt soll Schülerinnen und Schüler einer dritten Sekundarklasse für eine Abschlussfeier mit hochprozentigen Spirituosen versorgt haben. Diese Geschichte hatte anfangs Juli die Tageszeitung «Blick» bekannt gemacht.
Die St. Galler Staatsanwaltschaft kündigte damals an, dass der Sachverhalt mit einem polizeilichen Ermittlungsverfahren abgeklärt werde. Nun liegt dazu ein Strafbefehl vor. Danach hatte die Frau zusammen mit ihrer Tochter in einem Grosseinkauf unter anderem Softdrinks für die Abschlussfeier, aber auch diverse Spirituosen für eine private Geburtstagsfeier eingekauft.
Anschliessend wurden die Einkäufe im Keller gelagert. Vor der Abschlussfeier fragte die Tochter, ob sich ihre Klasse von den gelagerten Alkoholika bedienen dürfe. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft habe dies die Beschuldigte gestattet und auch den Transport zur Hütte übernommen, wo die Feier stattfand.
Die Schulratspräsidentin habe sich damit «mindestens eventualvorsätzlich des Verabreichens oder des zur Verfügung Stellens gesundheitsgefährdender Stoffe» schuldig gemacht, heisst es im noch nicht rechtskräftigen Strafbefehl. Die Staatsanwaltschaft sprach dafür eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 450 Franken sowie eine Busse von 1800 Franken aus. (aeg/sda)