Der Nationalrat will die Hürde für den Nachweis von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz nicht senken. Er lehnte am Mittwoch eine parlamentarische Initiative von Mathias Reynard (SP/VS) mit 133 zu 51 ab.
Gegenüber watson hatte Reynards seinen Vorstoss damit begründet, dass heute viele Opfer schweigen würden, weil diejenigen, die vor Gericht gehen, fast keine Chance haben. «Das sollte uns schockieren», so der Walliser Politiker.
Im Gleichstellungsgesetz ist in einem Artikel über die Beweislasterleichterung festgehalten, dass eine Diskriminierung am Arbeitsplatz als vermutet gilt, wenn die betroffene Person dies glaubhaft machen kann. Der Artikel gilt heute etwa, wenn jemand bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen, der Entlöhnung oder der Beförderung diskriminiert wird. Mit der parlamentarischen Initiative sollte dies neu auch für sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gelten.
Demnach sollte der oder die Betroffene glaubhaft machen, dass er oder sie am Arbeitsplatz sexuell belästigt wurde. Kann sie den Sachverhalt glaubhaft darlegen, müsste der Arbeitgeber beweisen, dass der Vorwurf nicht stimmt oder dass er geeignete Massnahmen getroffen hatte, um sexuelle Belästigung zu vermeiden.
Die Gegner der Idee argumentierten damit, dass diese Erleichterung der Beweislast bereits seit Jahren gefordert und in den Räten jeweils abgelehnt wurde. Der Rat lehnte den Vorstoss ab. Dieser ist damit erledigt. (cbe/sda)
Aber eben, wer sich grossgekotzt (sorry) über die Rechtskommission des NR hinwegsetzt, hat es nicht andres verdient