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Berner Obergericht befasst sich erneut mit Rickli-Rap

Berner Obergericht befasst sich erneut mit Rickli-Rap

28.10.2020, 08:5328.10.2020, 11:29
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Not amused: Natalie Rickli.Bild: keystone

Das Berner Obergericht befasst sich seit Mittwoch erneut mit dem Rickli-Rap. Es prüft auf Geheiss des Bundesgerichts, ob statt übler Nachrede allenfalls Verleumdung vorliegt. Das Urteil wird am Freitag erwartet.

Vier Rapper und eine Rapperin aus Bern stellten 2014 einen Song über Natalie Rickli ins Internet. Die Zürcher SVP-Politikerin und Regierungsrätin wurde darin mit Schimpfworten und Äusserungen sexuellen Inhalts eingedeckt. Unter anderem hiess es, Rickli habe ihren politischen Erfolg sexuellen Gefälligkeiten zu verdanken.

Der Fall beschäftigt seit Jahren die Justiz. Das Bundesgericht kam 2019 zum Schluss, der Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Belästigung sei zurecht erfolgt. Die Musiker hätten nie versucht, Rickli das Lied direkt zukommen zu lassen. Hingegen solle das Obergericht nochmals eine Verurteilung wegen Verleumdung prüfen.

Die fünf Beschuldigten wollten am Mittwoch keinerlei Aussagen zum Sachverhalt machen. Ihre Verteidiger plädierten dafür, es bei der Verurteilung wegen übler Nachrede bewenden zu lassen.

Der Straftatbestand der Verleumdung sei nicht erfüllt. Dafür müsste erwiesen sein, dass die Beschuldigten ihre Behauptungen wider besseres Wissens in den Raum gestellt hätten. Dabei könnten sie gar nicht wissen, dass ihre Darstellung mit Sicherheit falsch sei.

Reuige Rapper

In früheren Aussagen vor Gericht hatten sich die Rapper reuig und einsichtig gezeigt. Der Text sei in 20 Minuten entstanden und der Song «ziemlich spontan» aufgenommen worden. Die Idee sei gewesen, total zu übertreiben. Dem eigenen Publikum sei das klar gewesen. Heute würde man den Song aber nicht mehr so machen.

Die Vertreterin der bernischen Generalstaatsanwaltschaft forderte eine Verurteilung wegen Verleumdung. Es gebe keinerlei Anhaltspunkte, dass die Behauptung wahr sein könnte, die Politikerin habe ihre Laufbahn sexuellen Gefälligkeiten zu verdanken.

Kunstfreiheit habe ihre Grenzen dort, wo Menschen beleidigt und verleumdet würden. Die Generalstaatsanwaltschaft verlangte höhere bedingte Geldstrafen als das Obergericht in seinem Urteil von 2018. Damals ging es um 65 bis 80 Tagessätze. (aeg/sda)

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11 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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T13
28.10.2020 09:12registriert April 2018
Ich hab noch nie von dem rap gehört.
Jetzt bin ich neugierig.

#streisandeffekt
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RichiZueri
28.10.2020 13:31registriert September 2019
Ich finde es relativ egal, ob man einen gewissen Text direkt an eine Person richtet bzw. ihr den zukommen lassen wollte. Solche primitive Texte sind generell unnötig.
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aye
28.10.2020 13:50registriert Februar 2014
Der Verteidiger so: "Der Straftatbestand der Verleumdung sei nicht erfüllt. Dafür müsste erwiesen sein, dass die Beschuldigten ihre Behauptungen wider besseres Wissens in den Raum gestellt hätten. Dabei könnten sie gar nicht wissen, dass ihre Darstellung mit Sicherheit falsch sei."

Was ist denn das für eine Logik? Dann könnte ich ja auch jede beliebige Person als Mörder oder Vergewaltiger bezeichnen - ich kann ja nie mit Sicherheit wissen, dass es nicht so ist?
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