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Aufenthaltsbewilligung F behindert Integration in der Schweiz

Wer in der Schweiz vorläufig aufgenommen wird, wartet lange auf eine Aufenthaltsbewilligung B, die mehr Rechte garantiert.
Wer in der Schweiz vorläufig aufgenommen wird, wartet lange auf eine Aufenthaltsbewilligung B, die mehr Rechte garantiert.
Bild: KEYSTONE

Für «vorläufig aufgenommene Ausländer» ist die Integration schwierig

08.10.2015, 16:4908.10.2015, 16:55
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Obwohl die Aufnahmebewilligung F nur «vorläufig aufgenommene Ausländer» erhalten, gilt sie in vielen Fällen für Jahre. Dabei hemmt sie die Integration der Betroffenen und schränkt deren Rechte ein, wie ein Bericht der Westschweizer Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht zeigt.

Die Hälfte der rund 30'000 Personen in der Schweiz mit einer Aufenthaltsbewilligung F, lebt seit über sechs Jahren hier, wie es im Bericht heisst. Anstatt «vorläufige aufgenommen» erweist sich der Status für die Mehrheit der Betroffenen als dauerhaft.

Asylgesetz
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Hohe Hürden für B-Bewilligung

Diese Personen müssen mit Einschränkungen leben. So sei zum Beispiel der Wechsel des Wohnkantons nur unter gewissen Bedingungen möglich, hielten die Autoren fest. Auch beim Zugang zur Arbeit gebe es administrative Hindernisse, zudem seien die Arbeitgeber mangelhaft informiert.

Die Leistungen der Sozialhilfe lägen unter jenen der anderen Bürgerinnen und Bürger und in einigen Kantonen erhielten Schüler mit der Aufenthaltsbewilligung F keine Stipendien.

Viele Flüchtlinge können nicht ungehindert reisen.
Viele Flüchtlinge können nicht ungehindert reisen.
Bild: KEYSTONE

Das führe zu einer paradoxen Lage: Um eine Aufenthaltsbewilligung B zu erhalten, müssten Menschen mit einer Bewilligung F ihre Integration unter Beweis stellen, was bei den Betroffenen angesichts der hohen Hürden Unverständnis und Entmutigung auslöse.

Das Observatoire romand du droit d'asile et des étrangers (ODAE romand) bekräftigt dies mit einer am Donnerstag auf dem Platz Plain-Palais im Genfer Stadtzentrum eröffneten Ausstellung, in der Menschen mit der Aufenthaltsbewilligung F von ihrer Situation berichten.

Beschränkung der Grundrechte

Dort wird zum Beispiel Seyoum porträtiert, ein 26-jähriger Eritreer, der seit zwölf Jahren in der Schweiz lebt. Er darf seine in Deutschland lebende Familie nicht besuchen, weil er krank geschrieben ist und Sozialhilfe bezieht.

Fälle wie dieser führten auch dazu, dass die Schweiz vom Komitee gegen Rassismus der Vereinten Nationen aufgefordert wurde, der Einschränkung der Grundrechte dieser Menschen ein Ende zu setzen. Das ODAE zielt mit dem Bericht auch auf die nationale Politikbühne.

Beim Bundesrat wurde im Februar 2014 ein Postulat eingereicht, dass die Landesregierung dazu auffordert zu prüfen, wie der Status der Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung F verbessert oder wie eine neue Regelung für diese Personen gefunden werden könnte. (rwy/sda)

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