Schweiz
Migration

Ausschaffungsinitiative: Aufenthaltserlaubnis kann nicht entzogen werden

Kriminellen kann wegen Ausschaffungsinitiative Aufenthaltserlaubnis nicht entzogen werden

Verzichtet ein Gericht in seinem Urteil auf den Landesverweis, muss die Ausländerbehörde dies hinnehmen. Dies sei ein Resultat der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative, so das Bundesgericht.
09.09.2020, 14:23
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Ein Plakat zur Ausschaffungsinitiative haengt an einem Gebaeude, am Montag 25. Oktober 2010 in Bern. Ueber die Vorlage wird am 28. November 2010 abgestimmt. (KEYSTONE/Peter Schneider)
Mit der Ausschaffungsinitiative sollten kriminelle Ausländer das Aufenthaltsrecht in der Schweiz verlieren - bisweilen hat das neue Gesetz aber den gegenteiligen Effekt.Bild: KEYSTONE

Im vorliegenden Fall hatte das Staatssekretariat für Migration (SEM) des Bundes sich mit einer öffentlich-rechtlichen Beschwerde an das Bundesgericht gewandt, wie dieses am Mittwoch in einer Mitteilung schreibt. Das SEM wollte, dass das Bundesgericht einen Entscheid des Waadtländer Kantonsgerichts aufhebt. Dieses hatte die kantonalen Einwohnerdienste zurückgepfiffen, die einem straffällig gewordenen Kroaten die Aufenthaltsbewilligung entzogen, weil er wiederholt straffällig und rechtskräftig verurteilt worden war.

Das Bundesgericht stützt nun das Kantonsgericht. Wenn das Gericht wegen des begangenen Delikts bereits eine Strafe oder Massnahme verhängt, aber von einer Landesverweisung abgesehen habe, könnten kantonale Stellen hier nicht «nachbessern», so das Bundesgericht. Dasselbe gelte für den Entzug der Aufenthaltsbewilligung. Verzichte ein Richter darauf, eine Landesverweisung auszusprechen, müsse die Ausländerbehörde dies «in jedem Fall hinnehmen».

Landesverweise sind nur noch Sache der Richter

Das Bundesgericht begründet dies mit der 2016 erfolgten Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, mit der die 2010 angenommene Ausschaffungsinitiative der SVP gesetzlich umgesetzt wurde. Mit der Gesetzesänderung wurde der Landesverweis aufgrund einer Verurteilung wegen einer Straftat zur Sache der Richter erklärt. Zuvor konnte ein Verweis optional von der Ausländerbehörde angeordnet werden.

Die Richter müssen nun zwar theoretisch bei bestimmten Straftaten zwingend einen Landesverweis aussprechen, können in der Praxis aber aufgrund einer Härtefallklausel davon absehen. Im schweizerischen Durchschnitt geschieht dies in 42 Prozent aller Fälle, in der Westschweiz noch deutlich häufiger. (wap)

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26 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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nichtMc
09.09.2020 15:33registriert Juli 2019
Ich kann den Entscheid des Bundesgerichts nachvollziehen. Es darf nicht sein, dass sich Vertreter der Exekutive über die Judokative stellen, unabhängig vom Fall.

Mich nimmt aber wunder, auch wenn ich die Initiative damals abgelehnt habe, wieso die Härtefallklausel so oft zum Einsatz kommt.
Eigentlich als Ausnahme in Fällen gedacht, bei denen das private über dem gesellschaftlichen Wohl steht, wird sie heute in fast jedem zweiten Fall angewendet.
Wohlgemerkt, es handelt sich hier nur um Täter schwerer oder wiederholter Straftaten.
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ELMatador
09.09.2020 15:14registriert Februar 2020
Ironisch oder nicht?

Wegen einer Ausschaffungsinitiative der SVP kann jemand nicht Ausgeschafft werden.
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Kanuli
09.09.2020 15:30registriert Mai 2020
Mal eine Frage dazu.
Jemand wird 3x straffällig.
Urteil 1 und 2 sind vollstreckt, Zeit abgesessen etc
Nun kommt die Person erneut vor Gericht, wie sehr haben die ersten 2 Urteile Einfluss auf den Entscheid eines Landesverweises?
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