Herr Müller, steckt die Schweiz in einem Asyl-Chaos?
Philipp Müller: Nein. Wer wissen will, wie Chaos aussieht, muss auf die Insel Kos in Griechenland blicken. Und doch braucht es in der Schweiz ein Umdenken in der Asylpolitik.
Wie meinen Sie das?
Wir müssen die Asylpolitik grundsätzlich neu ausrichten. Heute geht man nach der Doktrin vor, dass Asylsuchende in der Tendenz bleiben können, und schnell den Status vorläufig aufgenommener oder gar anerkannter Flüchtlinge erhalten. Diese Doktrin ist falsch.
Weshalb?
Der klassische Flüchtlingsbegriff, wie er im Asylgesetz und in der Flüchtlingskonvention verankert ist, trifft nur noch auf eine verschwindend kleine Zahl Asylsuchender zu. Der grösste Teil der Flüchtlinge sind Kriegsvertriebene oder Menschen auf der Suche nach einem besseren Leben. In den letzten Jahren veränderten sich die Gründe für Asylgesuche massiv. Das erfordert zwingend eine Neuausrichtung der Asylpolitik.
Wie soll die neue Doktrin aussehen?
Kriegsvertriebene sollen weiterhin aufgenommen werden. Aber nur noch mit dem Ziel, sie später wieder zurückzuschicken, wenn es die Situation in ihrem Herkunftsland erlaubt. Gesuche aus wirtschaftlichen Gründen müssen mit Schnellverfahren und konsequenter Rückführung abgelehnt werden.
Wie wollen Sie das erreichen?
Neue Gesetze braucht es nicht. Massgeschneidert dafür ist der Status des «vorübergehenden Schutzes» in Artikel 4 des geltenden Asylgesetzes. «Die Schweiz kann Schutzbedürftigen für die Dauer einer schweren allgemeinen Gefährdung, insbesondere während eines Krieges oder Bürgerkrieges sowie in Situationen allgemeiner Gewalt, vorübergehenden Schutz gewähren», heisst es da.
Welchen Vorteil hat dieser Status?
Erstens haben diese Menschen keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Zweitens können ihre Asylverfahren sistiert werden, weil es kein Asylverfahren braucht. Damit kann ein gewaltiger juristischer Leerlauf verhindert werden. Dieser Status ist genau passend für Asylsuchende aus Ländern wie etwa Eritrea, Syrien und Irak. Aber auch für jene aus Sri Lanka. Noch immer werden dorthin keine Asylsuchenden zurückgeschickt, obwohl das Land für Schweizer zur Tourismusdestination geworden ist. Das ist absurd.
Sie wollen den Schutzbedürftigen-Status, weil Asylsuchende damit willkürlicher behandelt werden können?
Nein. Erstens liegt es in der Kompetenz des Bundesrates, zu entscheiden, ob und nach welchen Kriterien Gruppen von Schutzbedürftigen vorübergehender Schutz gewährt wird. In Absprache mit Vertretern der Kantone, der Hilfswerke, nicht staatlicher Organisationen und des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge. Zweitens erhalten Schutzbedürftige, wie anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene, Sicherheit, Nahrung, Kleider, medizinische Versorgung und ein Dach über dem Kopf. Was sie aber nicht erhalten: Sozialhilfe
Wie sollen sie denn leben?
Genau so wie Asylsuchende im Verfahren. Sie erhalten alles, was sie zum Leben benötigen. Ausser Geld.
Wie viele Leute beträfe das im Fall von Eritrea, Syrien, Irak und Sri Lanka?
Ende Juni hätte man 12'000 von total 17'000 Personen im Verfahrensprozess in den Status von Schutzbedürftigen versetzen können. Vorläufig Aufgenommene nicht mitgerechnet. So könnte man 70 Prozent aller Asylverfahren sistieren, deren negative Ergebnisse ja ohnehin nicht vollzogen werden können. Ist die Bedrohungslage im Herkunftsland vorüber, können die Personen mit diesem Status durch den Bundesrat – ohne Verfahren mittels Allgemeinverfügung – zurückgeschickt werden.
Vorläufig Aufgenommene kann man auch zurücksenden.
Das stimmt. Die Behörden müssten periodisch überprüfen, ob die Voraussetzungen für die vorläufige Aufnahme noch gegeben sind. Ist dies nicht mehr der Fall, müssten sie die Betroffenen zurückschicken. Ich stelle aber fest, dass zwischen 2009 und 2014 nur vier Personen in ihr Herkunftsland zurückgeführt wurden. Das ist ein Witz bei einem Bestand, der inzwischen bei 32'000 vorläufig Aufgenommenen liegt. Rund 1000 Personen leben seit mindestens 20 Jahren als vorläufig Aufgenommene in der Schweiz, 6500 seit zehn Jahren. Das Gesetz wird nicht vollzogen. Das zeigt sich auch in einem anderen Bereich.
In welchem?
Bei den Safe Countries. Der Bundesrat bestimmt regelmässig eine Liste von sicheren Ländern, in die man Asylsuchende problemlos zurückschicken kann. Per Ende Juni 2015 zählten wir 3500 vorläufig Aufgenommene aus sicheren Ländern wie Indien, Serbien und selbst Frankreich. Das zeigt: Die Vollzugspraxis des Staatssekretariats für Migration (SEM) ist nicht nachvollziehbar.
Sie wollen die humanitäre Tradition der Schweiz stark beschneiden. Weshalb? In der Kosovo-Krise konnte das Land höhere Asylzahlen bewältigen als jetzt.
1999 hatten wir 47'500 Asylgesuche und kamen mit der Situation zurecht. Nur: Die Bevölkerung wusste, dass es sich um Leute handelt, die wieder zurückgeschafft werden können, wenn der Konflikt beendet ist. Die Anerkennungsquote lag 1999 nur bei 5,5 Prozent. Man nahm die Leute vor allem vorläufig auf, hielt sich die Option offen, sie zurückzuschicken. Das ist die richtige Politik.
Und heute?
Erstens haben die Asylbewerber von heute einen ganz anderen kulturellen Hintergrund. Oft sind sie Analphabeten. Zweitens sind heute die Anerkennungsquoten massiv höher.
Wie hoch?
Die Eritreer hatten 2014 eine Anerkennungsquote von 52,5 Prozent, obwohl der Krieg gegen Äthiopien seit über 20 Jahren zu Ende ist. Für Syrien hingegen, wo seit vier Jahren ein brutaler Krieg tobt, liegt die Anerkennungsquote wesentlich tiefer, bei 30,1 Prozent. Für den Irak, in dem es auch nicht gerade gemütlich zu- und hergeht, liegt die Anerkennungsquote gar nur bei 27,2 Prozent. Angesichts der Asylstatistik könnte man meinen, dass die Situation in Eritrea deutlich schlimmer ist als in Syrien oder im Irak. Da stimmt doch etwas nicht.
Wollen Sie sagen, dass die Eritreer-Frage politisch gelöst wird?
Das SEM hat einen enorm grossen gesetzlichen Spielraum über den Rechtsstatus, den Asylsuchende erhalten. Aufgrund der hohen Anerkennungsquote muss man annehmen, dass die Eritreer-Frage sehr grosszügig interpretiert wird.
Nur: Simonetta Sommaruga veranlasste, dass die Schweiz 3000 syrische UNHCR-Flüchtlinge aufnimmt.
Das kann der Bundesrat ja beschliessen. Es ändert aber nichts daran, dass die Anerkennungsquote bei den Eritreern viel zu hoch ist.
Sie haben damit ein Problem, weil viele Eritreer Sozialhilfe beziehen?
Genau. Über 90 Prozent der Eritreer sind Sozialfälle. Anerkannte Flüchtlinge kann man nie mehr zurückschicken, selbst wenn sich die Situation im Herkunftsland nachweislich verbessert hat.
Die SVP ruft zum Widerstand auf. Geht das zu weit?
Gemeindevertreter, auch von der SVP, sagten mir, ein solcher Aufruf sei Unsinn. Die Leute kommen ja trotzdem. Wenn wir die Verfahren nicht möglichst rasch abwickeln, käme es wirklich zu einem Chaos. Ohne Entscheid könnten wir sie nicht zurückschicken.
Die CVP schlägt Bargeldverbot und Arbeitspflicht für Asylsuchende vor.
Bereits seit Jahren steht im Asylgesetz, dass die Unterstützung in Form von Sachleistungen auszurichten ist. Und eine Arbeitspflicht ohne Entlöhnung ist verfassungswidrig und verstösst gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).
Die SP will Solidarität und eine Willkommenskultur.
Die SP übertreibt auf der anderen Seite. Man kann doch nicht sagen, die Schweizer Bevölkerung sei nicht solidarisch mit den Flüchtlingen. Vor allem, wenn man die Situation in Europa betrachtet. Es braucht auch keine künstliche Willkommenskultur. Man muss die Leute einfach anständig behandeln.
Den Kosovo-Krieg anzuführen ist interessant, dieser ist nämlich lange vorbei - die Leute sind geblieben. Das ist nicht der Sinn des Asylrechts.
Die ewige linke Floskel der humanitären Tradition ist ebenso ein Witz, erstens wettern linke Kreise tagein tagaus gegen alles was traditionell ist und zweitens hat ein Bleiberecht auf ewig nichts mit Humanität zu tun. Gegen eine vorläufige Aufnahme zum Schutz spricht nämlich niemand - das Problem ist dass die Leute bleiben, sich daneben benehmen und vermehren wie verrückt.