Der Luzerner Kantonsrat will für erlebnisorientierte Fussballfans keinen verlängerten Polizeigewahrsam schaffen. Ein solcher würde gegen übergeordnetes Recht verstossen und sei nicht nötig, hat das Parlament am Montag mit 55 zu 51 Stimmen befunden.
Die CVP beantragte mit einem Postulat, dass der polizeiliche Gewahrsam für Fussballfans, die strafrechtlich relevant auffallen, von 24 auf 72 Stunden verlängert wird. Die Strafprozessordnung sieht vor, dass eine Person längsten 24 Stunden festgehalten werden darf, wobei eine Verlängerung bis 96 Stunden schon heute möglich ist.
Die weitgehenden Beschuldigungsrechte behinderten die Strafverfolgung, begründete die CVP den Vorstoss. Mit dem verlängerten Gewahrsam hätte die Polizei mehr Zeit für die Auswertungen von Video-, Foto- und Fernmeldeauswertungen.
Die Sprecher von SVP, FDP, SP, Grüne und GLP lehnten wie der Regierungsrat das Postulat ab. Sie verwiesen auf die rechtliche Situation. Armin Hartmann von der SVP sagt:
Das Postulat überschreite den Horizont des Kantons Luzern.
Michèle Graber (GLP) forderte, dass zuerst die Möglichkeiten, die das Hooligankonkordat zur Verfügung stelle, voll ausgeschöpft würden. Zudem mochte sie nicht einsehen, wieso ein gewaltbereiter Fussballfan anders behandelt werden solle als einer, der im Ausgang eine Sachbeschädigung begehe.
Johanna Dalla Bona (FDP) unterstützte zwar die Stossrichtung des Postulates, befand dieses aber ebenfalls als nicht umsetzbar. Sie verwies zudem darauf, dass schon heute die Möglichkeit bestehe, die Festnahme zu verlängern.
Justiz- und Sicherheitsdirektorin Yvonne Schärli sagte, dass eine Verlängerung der Fristen bei Festnahmen von der Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz schon X-Mal diskutiert worden sei. Mit dem Postulat könne das Parlament deshalb kein Zeichen setzen. (tat/sda)