Im August 2018 ist das Oldtimerflugzeug «Tante Ju» beim Piz Segnas in den Boden gekracht. Die beiden Piloten, die Flugbegleiterin und die 17 Fluggäste waren auf der Stelle tot. Welche Sicherheitsmängel dazu geführt haben, ist mit der Publikation des Berichts der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) nun geklärt.
Jetzt stellt sich die nächste Frage: Wer ist juristisch dafür verantwortlich?
Eine Umfrage unter Angehörigen der Todesopfer ergibt, dass von diesen keine Klagen zu erwarten sind. Die meisten sagen, für sie sei der Fall mit der Beerdigung abgeschlossen gewesen.
Ein 75-Jähriger, der seine 72-jährige Schwester verloren hat, sagt: «Mir fehlt die Energie, um juristische Schritte zu unternehmen. Das bringt mir meine Schwester nicht zurück.» Aber für ihn sei nach der Lektüre des Sust-Berichts klar, wer bestraft werden müsste: «Das Bundesamt für Zivilluftfahrt ist für die Aufsicht verantwortlich. Darin hat es versagt.» Das Bundesamt und die Flugfirma Ju-Air seien verbandelt: «Man kennt sich aus dem Militär und der Fliegerschule. Kein Wunder, hat die Aufsicht nicht funktioniert.»
Die strafrechtliche Verantwortung untersucht die Bundesanwaltschaft. Sie führt ein Strafverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der Störung des öffentlichen Verkehrs. Sie analysiert derzeit den Sust-Bericht und wird danach über das weitere Vorgehen entscheiden, wie sie mitteilt.
Das Verfahren richtet sich immer noch gegen Unbekannt. Die Bundesanwaltschaft verwendet den Bericht nun als Beweismittel, wie sie angibt. Sie hat offenbar die Untersuchung der Sust abgewartet, um mögliche Beschuldigte zu bestimmen.
Die Sust hat das Verhalten der beiden Piloten als Hauptfaktoren für den Absturz identifiziert. Sie sollen die Regeln bewusst verletzt haben, um ihren Gästen ein Spektakel zu bieten.
Philip Bärtschi, der Anwalt der Hinterbliebenen eines Piloten, sagt: «Für die Angehörigen des Captains ist es eine weitere persönliche Tragödie, dass der Verstorbene nun derart unsachlich kritisiert wird.»
Grundsätzlich sei es eine problematische Entwicklung, dass Sicherheitsberichte für die Strafverfolgung verwendet werden, sagt er. Denn dagegen gäbe es keine Rechtsmittel. Wenn die Sust Fehler mache, könne das also niemand korrigieren.
Dass Sicherheitsberichte strafrechtlich ausgewertet werden, ist eine Schweizer Besonderheit. Gemäss den europäischen Bestimmungen ist dies nicht zulässig, da diese Berichte der Prävention dienen und die Befragten deshalb offen Auskunft geben sollen. Die Schweiz hat sich mit einer Klausel von dieser Regel ausgenommen.
Daniel Affolter ist Anwalt und Präsident des Verbands der Flugzeugeigentümer und Piloten. Er sagt: «Drogenhändler haben bessere Verteidigungsrechte als Verantwortliche der Aviatik.» Damit meint er, dass Beschuldigte eines Strafverfahrens immer darauf hingewiesen werden, dass ihre Aussagen gegen sie verwendet werden könnten. In einer Sust-Untersuchung sei dies nicht der Fall.
Mit der Schuldfrage könnten sich nun die Verantwortlichen der Ju-Air und des Bundesamts für Zivilluftfahrt konfrontiert sehen. Gemäss dem Bericht haben sie so getan, als würden die allgemeinen Regeln für die Oldtimerfliegerei nicht gelten. In vielen Fällen hätten sie ein zu grosses Risiko toleriert.
Falls es zu einer Anklage kommen sollte, wäre die Beweisführung schwierig. Beim letzten grossen Flugunglück, dem Crossair-Absturz bei Bassersdorf, klagte die Bundesanwaltschaft die Verantwortlichen der Fluggesellschaft und des Bundesamts an. Ein Beweismittel war die Sicherheitsuntersuchung. Alle Angeklagten wurden mangels Beweise freigesprochen. (bzbasel.ch)
Gründe und Beweise für eine Anklage gibt es zur Genüge. Ich hoffe, dass die Protagonisten der Ju-Air nie wieder Gelegenheit
haben, eine leitende Stellung in einem Flugbetrieb zu übernehmen. Auch im BAZL sind wohl einige Wegbeförderungen
angesagt