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Vater will Kinder impfen, seine Ex-Frau nicht – Gericht gibt ihr recht

Vater will Kinder impfen, seine Ex-Frau nicht – Gericht gibt ihr recht

Der Vater wollte seine Kinder impfen, die von ihm getrennt lebende Mutter nicht. Ein Gericht gibt ihr Recht. Impfgegner erhalten damit ein Vetorecht. Immunologe Beda Stadler kritisiert das Urteil scharf. Er spricht von Kindesmissbrauch.
15.03.2019, 11:4615.03.2019, 15:31
Kari Kälin / CH MEdia
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Bild: Shutterstock.com

Auf Internetseiten von Impfkritikern wird das Urteil als Erfolg gefeiert. Wenn ein Elternteil seine Einwilligung verweigert, müssen die Kinder nicht die üblichen Schutzimpfungen machen. Ein Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West hat Impfgegnern faktisch ein Vetorecht verliehen. In der Schweiz existiere kein Impfzwang. Eine Nicht-Impfung gefährde deshalb das Kindswohl nicht, argumentierte der zuständige Einzelrichter in seinem Entscheid vom vergangenen August.

Am Ursprung des Falls steht eine zerrüttete Ehe. Die Mutter weigerte sich, ihre drei Buben impfen zu lassen. Der Vater hingegen argumentierte, es könne nicht sein, dass «Verschwörungstheorien» das Wohl der eigenen und jenes anderer Kinder gefährdeten. Er wollte seine drei Buben gemäss den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Dazu gehören unter anderem der Schutz gegen Masern, Mumps und Röteln, aber auch Starrkrampf oder Keuchhusten.

Teilen sich getrennt lebende Eltern das Sorgerecht, so fällen sie wichtige Entscheidungen zu den Kindern gemeinsam. Können sich Vater und Mutter nicht einigen, falle keinem der beiden der Stichentscheid zu, hielt das Gericht fest. Und die Behörden müssten erst dann einschreiten, wenn der Elternstreit das Kindswohl gefährde. In den Augen des Gerichts war dies nicht der Fall. Ergo schlussfolgerte es: «Befürworten nicht beide Eltern die Impfung, bleibt es bei der Nicht-Impfung der Kinder.»

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«Nicht-Impfung kann tödlich enden»

Beda Stadler taxiert das Verdikt als «skandalös». Der emeritierte Professor für Immunologie an der Universität Bern spricht von «Kindsmissbrauch» und sagt: «Eine Nicht-Impfung stellt eine Kindsgefährdung dar, die unter Umständen tödlich enden kann.» Das Gericht habe bei seinem Entscheid die medizinische Sicht völlig ausgeblendet. Stadler würde einen Impfzwang begrüssen.

Das Epidemiengesetz sieht keinen Impfzwang vor. Die Behörden können jedoch für bestimmte Personen wie zum Beispiel Ärzte eine Impfung für obligatorisch erklären. Lehnen dies die Betroffenen ab, können sie nicht zwangsgeimpft werden. Dafür dürfen sie für eine gewisse Zeit ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben.

Aktuell für Schlagzeilen sorgt der Kanton Bern. Seit Anfang Jahr sind 37 Personen, Kinder und Erwachsene, an Masern erkrankt. Das sind zehnmal mehr als in den vergangenen drei Jahren zusammen, wie der Kanton am Mittwoch mitteilte. Einige von ihnen landeten wegen mittleren bis schweren gesundheitlichen Problemen im Spital. Rund 50 ungeimpfte Schülerinnen und Schüler dürfen die Schule bis drei Wochen nicht besuchen.

Mit dieser Massnahme will das Kantonsarztamt die Ausbreitung der ansteckenden Krankheit verhindern. Allein an einer Rudolf-Steiner-Schule in Biel steckten sich im Februar ein Dutzend Schüler mit dem Masernvirus an. Schweizweit haben die Behörden im neuen Jahr bereits 74 Masernfälle registriert. Das sind jetzt schon 26 mehr als 2018.

Schweiz will Masern eliminieren

Aktuell sind in der Schweiz 87 Prozent der zweijährigen Kinder doppelt geimpft, bei den Jugendlichen beträgt dieser Wert 93 Prozent. Die Weltgesundheitsorganisation WHO will die Masern bis 2030 ausrotten. Mark Witschi, Leiter Sektion Impfempfehlungen beim Bundesamt für Gesundheit (BAG), zeigt sich zuversichtlich, dass die Schweiz dieses Ziel erreicht.

Masern beginnen mit Schnupfen, gefolgt von Husten und einer Entzündung der Augen. Nach einigen Tagen klettert das Fieber, und im Gesicht zeigen sich rote Flecken, die sich nach und nach über den ganzen Körper ausbreiten. Meistens sind die Masern in fünf bis zehn Tagen überstanden. Um eine harmlose Krankheit handelt es sich aber nicht.

Gemäss Angaben des BAG stirbt in den Industriestaaten eine von 3000 Personen an der Erkrankung. «Mit der Impfung lassen sich Leiden, Komplikationen, Spitalaufenthalte und Todesfälle vermeiden», schreibt das BAG. Unerwünschte Impfnebenwirkungen treten viel seltener auf als Komplikationen nach den Masern.

Fakten sprechen für den Vater

Als Folge der Impfung landen nur 20 bis 30 von einer Million Personen im Spital. Bei Masernerkrankten müssen rund 8 bis 15 Prozent hospitalisiert werden. Und 5 bis 20 von 10'000 Masernerkrankten erleiden eine Hirnentzündung.

Eine impfkritische Minderheit der Bevölkerung lässt ihre Kinder gegen diverse Krankheiten, darunter Masern, nicht immunisieren. Impfgegner beziehen sich unter anderem auf eine Untersuchung eines englischen Arztes, gemäss der die Kombi-Impfung Masern, Mumps und Röteln Autismus auslösen kann. Bloss: An dieser Studie waren lediglich 12 Kinder beteiligt. Spätere Studien mit Tausenden von Kindern konnten keinen Zusammenhang mehr feststellen.

Die Fakten helfen dem Vater, der seine Kinder gegen den Willen der Mutter impfen wollte, nichts. Würde er in Deutschland leben, sähe es anders aus, obwohl auch dort kein Impfzwang herrscht. Der Bundesgerichtshof entschied bei genau derselben Konstellation, dass ein Vater seine Tochter impfen dürfe, weil er sich an den behördlichen Impfempfehlungen orientiere. Einwände der Mutter bezüglich einer «unheilvollen Lobbyarbeit» von Ärzten und Pharmaindustrie liess es nicht gelten.

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110 Kommentare
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Alex_Steiner
15.03.2019 11:52registriert September 2015
Impfzwang einführen.
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Ironiker
15.03.2019 12:10registriert Juli 2018
Ich würde die Kinder beim ausüben des Besuchsrecht einfach Impfen lassen. Die Busse wäre die Gesundheit meiner Kinder wert.

Aber ganz ehrlich, ich hätte keine Frau geschwängert, welche gegen das Impfen ist. Und ja, solche Themen gehören vorher besprochen!
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vandalis
15.03.2019 12:21registriert September 2018
Wie ironisch. Indem der Richter keinem der beiden Partner Recht gibt, erhält eine Partei ihren Willen und somit quasi Recht.
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