Schweiz
Konzernverantwortungsinitiative

SRG-Ombudsstelle heisst Beanstandungen gegen Satire-Sendung gut

SRG-Ombudsstelle rüffelt Satire-Sendung wegen KVI-Sendung

03.12.2020, 04:56
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bild: srf

Die Ombudsstelle der SRG hat den Ausstrahlungstermin der Satire-Sendung «Deville» vom 22. November beanstandet. Sie bezeichnete den Zeitpunkt als zu kurz vor der Abstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative (KVI).

Damit gibt sie mehreren Beschwerdeführern Recht, dass das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt worden sei. Gegen das Satireprogramm vom 22. November waren gemäss einer Mitteilung der SRG vom Mittwochabend 14 Beanstandungen eingegangen; allesamt hätten die gleiche Stossrichtung.

Nicht ausgewogen

Die Beanstander führen demnach an, Dominic Deville habe eine Woche vor der umstrittenen Konzernverantwortungsinitiative während 35 Minuten und damit während fast der ganzen Sendung eben diese Initiative thematisiert – mit unmissverständlicher Schlagseite zugunsten der Initiative. Gemäss den publizistischen Leitlinien müssten Beiträge in der Woche vor Abstimmungen aber zwingend ausgewogen sein, hielt die Ombudsstelle fest. Daran habe sich das Schweizer Fernsehen zwar gehalten. Bei «Deville» sei dies allerdings nicht der Fall gewesen, hiess es.

Die Redaktion der Sendung wiess in der Mitteilung daraufhin, dass es in der Natur der Sache liege, dass bei Satire die Themen pointiert besprochen würden. Satire sei ein besonderes Mittel der Meinungsäusserung, bei dem sich die Form bewusst nicht kongruent zu dem verhalte, was sie hinterfragen wolle. Dabei müsse der satirische Charakter für das Publikum aber erkennbar sein, was bei «Deville» für die Zuschauerinnen und Zuschauer stets klar erkennbar sei.

Kein Satireverbot vor Abstimmungen

Die Ombudsstelle macht in ihrem Fazit allerdings deutlich, dass bei einer Ausstrahlung nur gerade sieben Tage vor einer Abstimmung das Sachgerechtigkeitsgebot des Radio- und Fernsehgesetzes verletzt wurde. Die Publizistischen Leitlinien von SRF gelten vor einer Volksabstimmung auch für die Satire. Ansonsten könnten die in den Informationssendungen beachtete Ausgewogenheit durch Satiresendungen ausgehebelt werden.

Damit es dadurch aber nicht zu einem Satireverbot vor Abstimmungen komme, müsse ein Fall detaillierter betrachtet werden. Dabei habe sich – erstens – gezeigt, dass bei «Deville» vom 22. November nicht alles wirklich als Satire daher gekommen sei. Zahlreiche Aussagen hätten Informationscharakter gehabt. Die Sendung sei – zweitens – nicht Wochen vor dem Abstimmungstermin, sondern eben genau sieben Tage vor dem Urnengang ausgestrahlt worden, hiess es zur Begründung des Entscheids. Der letzte Eindruck sei aber bekanntlich ein prägender Eindruck, hiess es weiter.

Und – drittens – habe die Informationssendung «10vor10» vom 20. November explizit auf die nächste «Deville»-Show verwiesen. TV-Konsumenten mussten daher annehmen, dass «10vor10» bewusst auf eine unausgewogene Satiresendung zum Thema KVI hingewiesen habe, so das Fazit der Ombudsstelle.

Die Angelegenheit könne nunmehr an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) weitergezogen werden, hiess es abschliessend im Communiqué. (sda)

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58 Kommentare
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saukaibli
03.12.2020 07:52registriert Februar 2014
Satire hat es in der Schweiz schwer, eine Rüge der SRG-Ombudsstelle gilt hierzulande als Ritterschlag für eine Satiresendung. Man kann sogar sagen, eine Satiresendung ist erst erwachsen, wenn sie mindestens eine Rüge bekommen hat.
Man stelle sich das mal in Deutschland vor. Die heute-show, die Anstalt, Extra3, alle würden nach jeder Sendung mindestens eine Rüge der SRG-Ombudsstelle bekommen.
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Rethinking
03.12.2020 06:02registriert Oktober 2018
Rügt doe Ombudsstelle auch Frau Karin Keller-Sutter?
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Tobi Totsch
03.12.2020 09:16registriert Oktober 2019
Wenn man nicht in Kauf nehmen will, dass eine Satiresendung ab und an ein paar Gemüter zum kochen bringt, sollte man besser ganz darauf verzichten.

Wen oder was hat Deville in der Sendung überhaupt aufs Korn genommen:
1. Die Grosskonzerne selbst
2. Die unsägliche Historie dieser Initiative im Parlament
3. Die Kirche, die für die Initiative warb
Die Argumente der Gegner waren kaum Thema. Eine Abstimmungsempfehlung gab's nicht.

Ausserdem war das SRF eines der Medien, die am ausgewogensten über die KVI berichtet haben (vgl. Fög-Abstimmungsmonitor).

Insgesamt wenig Grund zur Aufregung.
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