Wie verträgt sich die Coronakrise mit Grundrechten? Diese Frage dürfte man sich stellen, wenn man das Treiben gestern vor dem Parlamentstagungsort bei der BernExpo beobachtete. Drinnen sassen 200 Nationalräte, welche die Rechtsgrundlage für die 600 Millionen Franken für «flugnahe Betriebe» beschlossen hatten.
Draussen sah man rund 20 Teenager der Klimajugend, die mit Kartonschildern dagegen demonstrieren wollten. Sie hielten brav die Abstandsregeln ein und trugen mehrheitlich einen Mundschutz. Die Polizei duldete den Protest nicht: Sie schickte die Teenager weg und entfernte auf dem Boden ausgelegte Transparente. Dies gestützt auf das «Kundgebungsverbot gemäss Corona-Notrecht», wie es von der Kantonspolizei heisst.
Das ist heikel. Man kann von der Klimajugend halten, was man will. Aber die Teenager nahmen die Rechte in Anspruch, die ihnen die Bundesverfassung garantiert. Und die gelten nach wie vor – trotz Coronakrise.
Die Richterinnen und Richter argumentierten, dass es diese Rechte braucht, weil sie «unentbehrliche Bestandteile der demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung des Bundes» sind. Oder weil nur mit ihnen andere Freiheitsrechte ausgeübt werden können.
Sprich: Ein funktionierendes Parlament muss öffentlich sein. Und es muss Kritik in Form von Meinungsäusserungen und Versammlungen dulden.
Grundrechte dürfen zwar eingeschränkt werden. Die Krise verlangt Massnahmen, die wichtige Grundrechte berühren. Bei jeder Einschränkung muss aber vorsichtig das Prüfschema angewendet werden, das die Verfassung vorgibt:
Diese Fragen sind so zentral bei Grundrechten, dass angehende Juristinnen und Juristen sie an Staatsrechtsprüfungen auswendig beherrschen müssen. Das wissen auch die Behörden beim Bund: Der Bundesrat hat zwar Menschenansammlungen von über fünf Personen im öffentlichen Raum verboten. Wenn es aber um verfassungsmässige Rechte geht, dann muss die Einschränkung verhältnismässig sein.
Wenn «Verhältnismässigkeit» bedeutet, dass das Parlament für mehrere Millionen Franken unter Einhaltung der Abstandsregeln tagen darf, dann ist Verhältnismässigkeit auch beim Demonstrationsrecht geboten. Vor allem dann, wenn gleichzeitig die Öffentlichkeit des Parlaments eingeschränkt ist und das Volk erst Tage danach erfährt, wie ihre Abgeordnete abgestimmt haben.
Pauschale Kundgebungsverbote, wie sie nun von den Verantwortlichen bei Behörden und Polizei herbeigeredet werden, gibt es nicht. Sie sind verfassungswidrig.
Die Bundesverfassung stellt bei der Einschränkung von Freiheitsrechten klar und deutlich fest: «Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar.» Politikerinnen und Polizisten haben das zu respektieren, wenn sie ihren Schwur oder ihr Gelübde ernst nehmen wollen.
Und dann kommen ein paar Klimademonstranten und plötzlich ist alles ganz anders xD
Nein. Es gilt ein per Notrecht verordnetes Versammlungsverbot für Gruppen über 5 Personen. 20>5. Der Autor liegt bereits mit dem Lead-in falsch. Setzten, eins.
Wenn das Coronavirus wirklich bedrohlich ist, ist klar, dass in dieser Zeit keine Demonstrationen erlaubt sein können. Die Polizei kann bei uneingeschränktem Demonstrationsrecht unmöglich sicherstellen, dass die Abstandsregeln eingehalten werden. Die Regeln würden schliesslich für alle gelten (5G, Anti-Lockdown etc.) , und nicht nur für die Demos, welche linken Journalisten lieb sind.