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Coronavirus-Krise: Grundrechte gelten in der Schweiz

Corona Session BernExpo Parlament Nationalrat
Proteste vor dem Parlament gegen Milliarden-Garantien für die Luftfahrt wurden nicht geduldet.Bild: Petar Marjanović
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Liebe Politiker und Polizisten. Die Grundrechte gelten immer noch

Die Polizei verscheucht in Bern 20 Klimastreikende vor dem Parlament, obschon sie die Corona-Abstandsregeln einhalten. Das ist verfassungswidrig. Die Grundrechte wurden während der Coronakrise nicht abgeschafft. Sie gelten immer noch und müssen von Behörden beachtet werden.
06.05.2020, 13:4129.06.2020, 23:15
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Wie verträgt sich die Coronakrise mit Grundrechten? Diese Frage dürfte man sich stellen, wenn man das Treiben gestern vor dem Parlamentstagungsort bei der BernExpo beobachtete. Drinnen sassen 200 Nationalräte, welche die Rechtsgrundlage für die 600 Millionen Franken für «flugnahe Betriebe» beschlossen hatten.

Draussen sah man rund 20 Teenager der Klimajugend, die mit Kartonschildern dagegen demonstrieren wollten. Sie hielten brav die Abstandsregeln ein und trugen mehrheitlich einen Mundschutz. Die Polizei duldete den Protest nicht: Sie schickte die Teenager weg und entfernte auf dem Boden ausgelegte Transparente. Dies gestützt auf das «Kundgebungsverbot gemäss Corona-Notrecht», wie es von der Kantonspolizei heisst.

Das ist heikel. Man kann von der Klimajugend halten, was man will. Aber die Teenager nahmen die Rechte in Anspruch, die ihnen die Bundesverfassung garantiert. Und die gelten nach wie vor – trotz Coronakrise.

Klimajugend Demonstration Bern BernExpo Session
Am Dienstag stoppte die Polizei eine Demonstration gegen das Parlament vor der BernExpo.Bild: Petar Marjanović

Die Richterinnen und Richter argumentierten, dass es diese Rechte braucht, weil sie «unentbehrliche Bestandteile der demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung des Bundes» sind. Oder weil nur mit ihnen andere Freiheitsrechte ausgeübt werden können.

Sprich: Ein funktionierendes Parlament muss öffentlich sein. Und es muss Kritik in Form von Meinungsäusserungen und Versammlungen dulden.

Arnold Koller, CVP-Politiker, Bundesrat und Vorsitzender des eidgenoessischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) und Jean-Pascal Delamuraz, FDP-Politiker, Bundesrat und Vorsitzender des eidgenoess ...
Der aktuelle Grundrechtskatalog kam bei der Bundesverfassungsrevision 1999 hinzu.Bild: KEYSTONE

Grundrechte dürfen zwar eingeschränkt werden. Die Krise verlangt Massnahmen, die wichtige Grundrechte berühren. Bei jeder Einschränkung muss aber vorsichtig das Prüfschema angewendet werden, das die Verfassung vorgibt:

  • Gibt es ein Gesetz?
  • Ist öffentliches Interesse gegeben?
  • Müssen Grundrechte von Drittpersonen geschützt werden?
  • Ist die Einschränkung verhältnismässig?

Diese Fragen sind so zentral bei Grundrechten, dass angehende Juristinnen und Juristen sie an Staatsrechtsprüfungen auswendig beherrschen müssen. Das wissen auch die Behörden beim Bund: Der Bundesrat hat zwar Menschenansammlungen von über fünf Personen im öffentlichen Raum verboten. Wenn es aber um verfassungsmässige Rechte geht, dann muss die Einschränkung verhältnismässig sein.

Wenn «Verhältnismässigkeit» bedeutet, dass das Parlament für mehrere Millionen Franken unter Einhaltung der Abstandsregeln tagen darf, dann ist Verhältnismässigkeit auch beim Demonstrationsrecht geboten. Vor allem dann, wenn gleichzeitig die Öffentlichkeit des Parlaments eingeschränkt ist und das Volk erst Tage danach erfährt, wie ihre Abgeordnete abgestimmt haben.

Pauschale Kundgebungsverbote, wie sie nun von den Verantwortlichen bei Behörden und Polizei herbeigeredet werden, gibt es nicht. Sie sind verfassungswidrig.

«Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar.»
Bundesverfassung zur Einschränkung von GrundrechtenArt. 36 abs. 4 BV

Die Bundesverfassung stellt bei der Einschränkung von Freiheitsrechten klar und deutlich fest: «Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar.» Politikerinnen und Polizisten haben das zu respektieren, wenn sie ihren Schwur oder ihr Gelübde ernst nehmen wollen.

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Das neue Bundeshaus in der Bernexpo
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Das neue Bundeshaus in der Bernexpo
Der Nationalratssaal auf dem BernExpo-Gelände.
quelle: keystone / peter klaunzer
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Polizei unterbindet Klima-Demo auf Bernexpo-Gelände
Video: srf
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177 Kommentare
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iudex
06.05.2020 14:38registriert April 2020
Lol, sorry aber ab einem solchen Artikel kann ich nur lachen. 6 Wochen lang jagt ein pessimistischer Beitrag das nächste Horrorszenario, die Massnahmen des Bundesrates werden als sehr gut beurteilt, die Öffnung gefürchtet und die "falschen" Demonstranten geächtet.

Und dann kommen ein paar Klimademonstranten und plötzlich ist alles ganz anders xD
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Coffey
06.05.2020 14:31registriert März 2016
"Die Polizei verscheucht in Bern 20 Klimastreikende vor dem Parlament, obschon sie die Corona-Abstandsregeln einhalten. Das ist verfassungswidrig."

Nein. Es gilt ein per Notrecht verordnetes Versammlungsverbot für Gruppen über 5 Personen. 20>5. Der Autor liegt bereits mit dem Lead-in falsch. Setzten, eins.
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Markus97
06.05.2020 16:13registriert August 2018
Ich bin total verwirrt hat nicht Herr Marjanovic selber vor ein paar Wochen einen Artikel geschrieben, in dem er kritisiert hat, dass der Bundesrat mit seinen viel zu laschen Massnahmen "versagt" hat?

Wenn das Coronavirus wirklich bedrohlich ist, ist klar, dass in dieser Zeit keine Demonstrationen erlaubt sein können. Die Polizei kann bei uneingeschränktem Demonstrationsrecht unmöglich sicherstellen, dass die Abstandsregeln eingehalten werden. Die Regeln würden schliesslich für alle gelten (5G, Anti-Lockdown etc.) , und nicht nur für die Demos, welche linken Journalisten lieb sind.
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