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Klima-Prozess in Zürich: «Das war das Einzige, das uns übrigblieb»

Solidaritaetskundgebung fuer die angeklagten Klima-Aktivisten vor dem Prozess im Volkshaus in Zuerich am Mittwoch, 12. Mai 2021. Die angklagten Aktivisten blockierten im Juli 2019 mit einer Sitzblocka ...
Solidaritätskundgebung für die angeklagten Klima-Aktivisten vor dem Prozess im Volkshaus.Bild: keystone

Klima-Prozess in Zürich: «Das war das Einzige, das uns übrigblieb»

12.05.2021, 20:49
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Neun Klima-Aktivistinnen und -Aktivisten haben sich am Mittwoch vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten müssen, weil sie 2019 einen Sitzstreik vor der Credit Suisse abhielten. Der Staatsanwalt bezeichnete sie als junge Naivlinge. Sie selber argumentierten, dass es angesichts der Klimakrise keinen anderen Ausweg gebe.

Der Staatsanwalt äusserte beim Klima-Prozess im Volkshaus zwar ein Stück weit Verständnis für die neun beschuldigten Aktivistinnen und Aktivisten, sechs davon Frauen. Er könne die jugendliche Empörung über den Klimawandel nachvollziehen. «Mein Verständnis hört aber dort auf, wo das Gesetz gebrochen wird.»

Die neun Aktivistinnen und Aktivisten, sieben davon aus der Westschweiz, waren im Juli 2019 Teil einer Sitzblockade vor dem Eingang der Credit Suisse am Paradeplatz. Damit protestierten sie gegen klimaschädliche Aktivitäten von Schweizer Grossbanken.

Sie blockierten den Eingang mit Pflanzenkübeln und ineinander verkeilten Velos. Teilweise ketteten sie sich auch selber an. Die Polizei musste die Ketten mit einer Trennscheibe aufschneiden und die Aktivistinnen und Aktivisten wegtragen.

Der Staatsanwalt fordert wegen Nötigung und in acht der neun Fälle auch wegen Hausfriedensbruchs bedingte Geldstrafen in der Höhe von 90 Tagessätzen zu je 30 Franken. Dazu solle eine Busse von 500 Franken kommen. Das Verschulden wiege «nicht leicht». Nur schon, weil die Stadtpolizei Zürich immense Kosten gehabt habe.

«Das bringt dem Klima nichts»

«Sie könnten sich ja in den politischen Prozess einbringen», sagte der Staatsanwalt. «Aber Sie spielen lieber einen Vormittag lang Theater», sagte er zu den Aktivistinnen und Aktivisten. Es bringe dem Klima nichts, wenn sich ein paar junge Leute vor der Credit Suisse anketten würden. Das sei doch naiv.

Die Aktivistinnen und Aktivisten aus der Westschweiz begriffen wegen fehlender Deutschkenntnisse erst Stunden später, dass der Staatsanwalt sie als «naiv» bezeichnet hatte. Sie seien schockiert darüber, sagte einer von ihnen im Namen aller.

Vor dieser Aktion hätten sie alle anderen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft. «Uns blieb nichts anderes übrig», sagte er. Es sei eine symbolische Aktion gewesen, bei der nichts beschädigt worden sei. 64 Personen wurden damals verhaftet und sassen teilweise bis zu zwei Tage in Haft. 51 hatten danach ein Strafverfahren am Hals.

42 akzeptierten den Strafbefehl und mussten am Mittwoch somit nicht in Zürich im Volkshaus antraben, dafür sind sie jetzt vorbestraft. Die neun Beschuldigten legten Rekurs gegen den Strafbefehl ein. Ihre Anwältinnen und Anwälte hatten zu Beginn des Prozesses gefordert, das ganze Verfahren einzustellen und die Aktivisten freizusprechen.

Das Bezirksgericht wird das Urteil am Freitag um 14 Uhr bekannt geben. Es wird entscheiden müssen, ob die Klimakrise tatsächlich solche Aktionen rechtfertigt. In einem Fall aus Genf sprach das Kantonsgericht einen Aktivisten frei, der ein Gebäude der Credit Suisse mit roter Farbe beschmiert hatte. Das dortige Gericht sah den Notstand angesichts der Klimakrise als erfüllt an. (sda)

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