Im Kanton Zug wird es keine Ausnahmeregelung für reiche Ausländer geben: Der Kantonsrat hat am Donnerstag in erster Lesung beschlossen, Reiche nicht von Deutschkursen zu befreien. Neben der links-grünen Seite stimmten auch mehrere Bürgerliche dagegen. Solche Extrawürste werde die Bevölkerung nicht akzeptieren.
Der Kantonsrat stimmte mit 44 zu 27 Stimmen gegen den Vorschlag der Regierung, für reiche Ausländer eine Ausnahme zu machen und ihnen auch ohne Deutschkenntnisse eine Niederlassungsbewilligung C zu geben. Reiche Expats aus Südafrika, russische Investoren und andere reiche Ausländer aus Drittstaaten erhalten somit keine Sonderbehandlung.
Gleichzeitig mit der Sonderregelung kippte der Rat aber auch gleich den ganzen Paragraphen über den Nachweis von Deutschkenntnissen aus dem Gesetz. Neu entscheidet das Amt für Migration im Einzelfall, wer einen Ausweis C erhält und wer nicht. Die zweite Lesung mit Schlussabstimmung findet in ein paar Wochen statt.
Ausschlaggebendes Kriterium, um dem Deutschkurs fernbleiben zu können, wäre Reichtum gewesen: Die Ausnahme hätte für alle gegolten, die ein Einkommen von mindestens 1 Million Franken und ein steuerbares Vermögen von mindestens 20 Millionen Franken vorweisen.
Momentan leben im Kanton Zug genau 20 Personen, die von der Ausnahmeregelung profitiert hätten. Die Regierung wollte diese guten Steuerzahler nicht mit der Deutschkurs-Pflicht vergraulen. Sicherheitsdirektor Beat Villiger (CVP) versuchte vergeblich, eine Ratsmehrheit von einem Ja zu überzeugen.
Für hochmobile Personen sei es ein Leichtes, sich in einem anderen Kanton niederzulassen. Andernorts seien solche Ausnahmen bereits gang und gäbe. Aus reiner Prinzipienreiterei Nein zu sagen, sei falsch. «Unser Finanzhaushalt sieht nicht gut aus», sagte Villiger.
«Ich weiss nicht, wie man das der Bevölkerung verkaufen will», sagte SVP-Kantonsrat Jürg Messmer, dessen Fraktion eigentlich Ja zur Extrawurst sagte. Seiner Meinung nach würden Zugerinnen und Zuger eine solche Regelung kaum akzeptieren.
Die Grünliberalen wiederum fürchteten um den guten Ruf des Kantons Zug. Wegen dieser Vorlage habe es in den Medien bereits einiges an «Zug-Bashing» gegeben. Jetzt gelte es, den Schaden zu begrenzen und Nein zur Sonderregelung zu sagen.
Obwohl der Rat die Ausnahmeregelung nach langer Diskussion versenkte: Beruhigt ist die Fraktion «Alternative - die Grünen» noch nicht. Es bestehe immer noch die Gefahr, dass die Regierung die Sonderbehandlung über ein «Buebetrickli» doch noch einführe und einfach auf Verordnungsstufe verewige, etwa auf Merkblättern.
«Die Regierung konnte uns heute nicht das Gegenteil bestätigen», sagte Kantonsrat Andreas Lustenberger. Ein solches «Buebetrickli» gelte es nun auf die zweite Lesung unbedingt zu verhindern. (sda)