Das Zürcher Obergericht hat einen 34-jährigen Syrer am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und einem Landesverweis von 15 Jahren verurteilt. Der Mann stand eines Morgens plötzlich in der Wohnung einer ihm unbekannten Frau und vergewaltigte sie.
Aus dem Nichts heraus überfiel der Syrer im September 2018 die junge Frau in ihrer eigenen Wohnung im Langstrassenquartier. Die Studentin stand gerade nackt vor dem Spiegel und putzte sich die Zähne.
«Das muss der blanke Horror sein für eine Frau», sagte der Richter in der Urteilseröffnung. Der Täter habe sie durch ihre eigene Wohnung gehetzt und sie als Mittel zur Triebbefriedigung benutzt. «Skrupellos und unverfroren» sei dieses Verhalten gewesen.
Das Obergericht verurteilte den mehrfach im In- und Ausland vorbestraften, abgewiesenen Asylbewerber zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren sowie zu 15 Jahren Landesverweis. Dieser wird im Schengener Informationssystem ausgeschrieben. Das bedeutet, dass der Verurteilte während diesen 15 Jahren auch kein anderes Schengen-Land mehr betreten darf.
Der Gang vor Obergericht hat sich für ihn dennoch gelohnt, denn nun hat er mit acht Jahren ein Jahr weniger Freiheitsstrafe als noch bei der Vorinstanz, dem Bezirksgericht Zürich. Grund dafür ist eine gemäss Obergericht «eher akademische Diskussion».
Er wurde ausschliesslich wegen Vergewaltigung und Hausfriedensbruch verurteilt. Die sexuelle Nötigung und die Körperverletzung, für die er ebenfalls angeklagt war, werden nicht extra bestraft, weil diese quasi «Begleiterscheinungen» der Vergewaltigung waren.
Sein Geständnis, das er am Dienstag plötzlich ablegte, wirkte hingegen nicht strafmindernd. Dieses sei doch sehr spät gekommen, sagte der Richter. Bisher hatte der Coiffeur immer ausgesagt, dass er die Studentin gekannt habe und sie alles aufbausche.
Vor Obergericht verlas er aber plötzlich eine Erklärung, in der er die Frau um Entschuldigung bat. Er würde alles tun, damit es ihr besser ginge.
Sein Anwalt forderte eine mildere Strafe von nur vier Jahren und acht Monaten sowie einen Landesverweis von nur sieben Jahren. Verglichen mit anderen Vergewaltigungen sei diese hier nicht von brachialer Gewalt geprägt gewesen, sagte der Anwalt. Es sei aber unbestritten, dass es für das Opfer einschneidend gewesen sei.
Die Anwältin der Studentin, die selber am Prozess nicht teilnahm, wollte dem Sinneswandel und der Reue des Täters nicht glauben. Er rede immer alles schön und passe seine Aussagen den Ermittlungsergebnissen an.
Die Studentin erlitt durch die Vergewaltigung in ihrer eigenen Wohnung ein schweres Trauma. Im Studium bekam sie Schwierigkeiten, noch heute braucht sie Therapie. Die Wohnung im Langstrassenquartier gab sie schon lange auf, weil sie sich nicht mehr sicher fühlte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. (aeg/sda)
Aber 'Begleiterscheinungen' einer Vergewaltigung??? Hallo!?
Alles Gute für die Zukunft der Studentin.
8 Jahre und 15 Jahre Europaverweis sind knapp genügend.
Landesverweis dürften gerne auch 20 Jahre sein.