Schweiz
Justiz

Bisher rund 39'900 Franken Anwaltskosten für Lauber

Bisher rund 39'900 Franken Anwaltskosten für Lauber

08.06.2020, 21:46
Mehr «Schweiz»
Bundesanwalt Michael Lauber soll seine Amtspflichten verletzt haben, weswegen ihn die Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft mit einer Lohnkürzung abstrafen will. Gegen diese Lohnkürzung hat Lauber n ...
Die Frage, wer die Anwaltskosten definitiv zu tragen hat, ist noch nicht abschliessend geklärt.Bild: KEYSTONE

Nun gibt es Details zu den Anwaltskosten von Bundesanwalt Michael Lauber im Zusammenhang mit dem Disziplinarverfahren gegen seine Person. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft wurden bisher knapp 39'900 Franken bezahlt.

Die Zahl steht in einer schriftlichen Antwort in der Fragestunde des Nationalrates. Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) leitete die Frage von Olivier Feller (FDP/VD) an die Bundesanwaltschaft weiter und deren Antwort dann wieder zurück an die Räte. Am Montag wurde sie in schriftlicher Form veröffentlicht.

Demnach ist ist von bisher beglichenen Kosten von 39'889.85 Franken die Rede. Wie hoch genau der Betrag ist, werde nach dem rechtskräftigem Beschwerdeentscheid des Bundesverwaltungsgerichts abschliessend zu bestimmen sein. Und bis zu einer definitiven Regelung trage einstweilen die Bundesanwaltschaft diese Kosten.

Denn die Frage, wer die Anwaltskosten definitiv zu tragen hat, müsse in Absprache mit den zuständigen Gremien der parlamentarischen Oberaufsicht geklärt werden, schreibt die BA. Die Koordination liegt bei der Finanzdelegation (FinDel). Lauber stehe es zu, sich im Verfahren anwaltschaftlich vertreten zu lassen.

Der Skandal um Lauber jährt sich

Die AB-BA hatte im Mai 2019 gegen Lauber in Zusammenhang mit den Verfahren um den Weltfussballverband Fifa ein Disziplinarverfahren eröffnet. Im März gab die AB-BA bekannt, dass Bundesanwalt Lauber aus ihrer Sicht verschiedene Amtspflichten verletzt habe. Sie will ihm den Lohn für ein Jahr um acht Prozent kürzen.

Gegen diese Verfügung reichte der Bundesanwalt beim Bundesstrafgericht eine Beschwerde ein. Der 54-Jährige betonte im Brief, dass die Verfügung der Aufsichtsbehörde vom 2. März im Disziplinarverfahren gegen ihn nicht rechtskräftig sei. Er bestritt zudem die gegen ihn erhobenen «Behauptungen und Wertungen». (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
3 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Kong
09.06.2020 00:36registriert Juli 2017
das müsste er bezahlen, just my opinion
610
Melden
Zum Kommentar
3
«20-Franken-Drinks in Rooftop-Bar»: Junge Grüne ergreifen Referendum gegen UBS-Hochhaus

Die Jungen Grünen wollen verhindern, dass die UBS in Zürich-Altstetten ein 110 Meter hohes Hochhaus baut. Sie ergreifen gegen den vom Gemeinderat bewilligten Gestaltungsplan «Areal VZA1» das Referendum. Dafür benötigen sie 2000 Unterschriften.

Zur Story