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Maudet-Prozess: Neue Einblicke in die Arbeit des Genfer Ex-FDP-Staatrats

Mitangeklagte im Maudet-Prozess brechen eine Lanze für den Staatsrat – aber nicht alle

Am ersten Tag vor Gericht kamen Freunde, Angestellte und Geschäftspartner von Pierre Maudet zu Wort. Sie gaben neue Einblicke in die umstrittenen Verbindungen und Arbeitsweisen des Ex-FDP-Staatsrats.
15.02.2021, 22:40
Benjamin Weinmann aus Genf / ch media
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Um was geht es im Prozess?

Im Zentrum der Anklage steht in erster Linie die berühmte Abu-Dhabi-Affäre. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, gegen den sich Pierre Maudet wehren muss, lautet Verdacht auf Vorteilsannahme. Sprich: Hat er korrupt gehandelt? 2015 reiste der damalige FDP-Politiker in den Wüstenstaat, begleitet von seiner Familie und seinem Stabschef Patrick Baud-Lavigne.

Pierre Maudet, conseiller d'Etat genevois, quitte le palais de justice lors d'une pause au premier jour de son proces pour acceptation d'avantage devant le Tribunal de police, ce lundi  ...
Pierre Maudet auf dem Weg zum Gerichtssaal am 15. Februar 2021 in Genf.Bild: keystone

Die beiden Genfer Vermittlungsmänner Antoine Daher und Magid Khoury waren ebenfalls vor Ort – sie sind angeklagt, genauso wie Maudets Stabschef. Die Staatsanwalt glaubt, dass die beiden Geschäftsmänner Maudet tatkräftig unterstützten, um wirtschaftliche Vorteile für sich bei Genfer Projekten rauszuholen.

Maudet flog in der Business-Class, residiert im Fünfsterne-Hotel und war Gast beim Formel-1-Rennen. Kostenpunkt: Rund 50’000 Franken. Bezahlt wurde die Reise vom Kronprinzen des Emirats. Dabei fanden auch Gespräche mit Regierungsvertretern statt. Maudet behauptete anfangs, er habe die Reise selber bezahlt.

Doch am Schluss fällt sein Lügenkonstrukt zusammen. Der Genfer musste eingestehen, dass er nicht die Wahrheit gesagt hatte. Zudem geht es im Prozess um eine politische Umfrage im Wert von rund 30'000 Franken, die Maudet zu seinen Nutzen in Auftrag gab, allerdings von den Firmen von einem der beiden Mittelsmänner bezahlt wurde.

So präsentiert sich Maudet bei seinem ersten Auftritt vor Gericht

Der Zutritt zum an sich öffentlichen Gerichtsprozess ist aufgrund der Corona-Pandemie stark beschränkt. Dies gilt auch für die Anzahl Medienvertreter. 23 Journalisten sind anwesend. Es herrscht Maskenpflicht im Saal, auf die Gerichtspräsidentin Sabina Mascotto alle Anwesenden beim Prozessstart um 9 Uhr aufmerksam macht, und überall stehen Desinfektionsmittel-Spender.

GERICHTSZEICHNUNG - Un dessin montre le conseiller d'Etat genevois Pierre Maudet, deuxieme depuis la gauche, sur le banc des accuses en compagnie de Patrick Baud-Lavigne, gauche, ancien directeur ...
Gerichtszeichnung vom 15. Februar 2021 aus Genf.Bild: keystone

Auch Plexiglas-Wände sind teilweise installiert, allerdings nicht konsequent. Und gelüftet wird nur marginal und die Temperatur der Anwesenden wird nicht gemessen.

Maudet sitzt in der vordersten Reihe in Angesicht der Gerichtspräsidentin, mit rund zwei Meter Abstand neben ihm sein Ex-Kabinettschef Patrick Baud-Lavigne. Hinter Maudet ist sein Anwalt Grégoire Mangeat platziert. Der Regierungsrat ohne Befugnisse trägt einen dunkelblauen Anzug mit weissem Hemd, und eine hellblaue Einwegmaske. Er wirkt ruhig, macht sich während der Anhörungen oft Notizen. Er wird am ersten Tag vor einer Befragung noch verschont.

Diese Angeklagten standen am ersten Tag im Fokus

Zu Beginn erheben die Anwälte der Beschuldigten Geschäftsmänner Daher und Khoury Einsprachen. Sie wehren sich gegen die Anklage der Vorteilsannahme – was dem ersten Staatsanwalt Stéphane Grodecki nicht passt.

Er zitiert aus einer Kurznachricht von Antoine Daher an seinen Chef von 2017, also nach der Abu-Dhabi-Reise von 2015: «Ich treffe heute Pierre zum Abendessen. Brauchst du irgendwas?» Dies zeige klar, dass die Angeklagten guten Grund hatten, sich vom Ex-FDP-Politiker Vorteile zu erhoffen.

Danach ist Raoul Schrumpf im Verhör - der fünfte Angeklagte in diesem Prozess. Er war Direktor der Handelsabteilung in Maudets Wirtschaftsdepartement. Ihm wird Amtsmissbrauch vorgeworfen, da er eine Bewilligung des Gastrobetriebs Escobar beschleunigte, der Geschäftsmann Antoine Daher gehörte.

Schrumpf verteidigt sich: «Ich wurde instrumentalisiert», sagt der Vater von drei Kindern, der wegen der Affäre seinen Job verloren hat. Er habe den Auftrag für die rasche Bewilligung des unvollständigen Antrags für die Bar von Maudets Kabinettschef Baud-Lavigne erhalten und diesen entsprechend ausgeführt.

Schrumpf weist die Schuld nach oben zurück, an seine beiden Vorgesetzten. Von ihnen sei der Druck ausgegangen. So habe er nach der Hausdurchsuchung in seinem Büro durch die Staatsanwaltschaft im Herbst 2018 mehrere Anrufe von Maudet erhalten, die er nicht beantwortete. Daraufhin blockierte er Maudets Handynummer. Schrumpf sagt, er sei enttäuscht und fühle sich verraten.

Danach ist die Reihe an Maudets ehemaliger rechter Hand, seinem Kabinettschef Patrick Baud-Lavigne, dem gleich zweifach mit vier Vorwürfen konfrontiert ist: Zwei Mal Vorteilsannahme vorgeworfen wird; wegen der Abu-Dhabi-Reise und einer Polit-Umfrage, die von Daher und Koury finanziert wurden. Hinzu kommt die Anklage wegen Amtsgeheimnisverletzung, da er Antoine Daher hilfreiche Informationen vom Migrationsamt weitergab, und der Vorwurf des Amtsmissbrauchs, da er Raoul Schrumpf zur raschen Bearbeitung des Escobar-Antrags von Daher drängte.

Die Staatsanwaltschaft wirft Baud-Lavigne dabei Vetternwirtschaft vor. Und Richterin Mascotto fragt ihn mehrfach, ob er das potenzielle Risiko bei der Abu-Dhabi-Reise nicht gesehen hätte, dass er beeinflussbar werden könnte. Und ob er es nicht als problematisch erachte, dass jemand dank seiner Hilfe Vorteile beim Migrationsamt erhalte gegenüber anderen Bürgerinnen und Bürgern, die sich gedulden müssten. «Haben sie schon mal die Schlange im Migrationsamt gesehen?», fragt Mascotto rhetorisch.

Baud-Lavigne gibt sich allerdings bei fast allen Punkten wenig einsichtig. Kleine Hilfsaktionen würden ständig geschehen, das sei nichts Spezielles. Auch dass er von Antoine Daher regelmässig zu Mittagessen eingeladen wurde, scheint für ihn kein Problem zu sein. Bezüglich der Reise in den Wüstenstaat, habe er dies als Ferieneinladung seines Freundes Pierre Maudet erachtet.

Dass er dies möglicherweise falsch eingeschätzt habe, erklärt Baud-Lavigne unter anderem damit, dass er sich in einer schwierigen Phase befand, in der er sich von seiner Frau trennte. Für seinen ehemaligen Chef bricht er dann noch eine Lanze: «Er setzte sich während der Reise stets für Genf ein, warb hyperaktiv für den Kanton.»

Ähnlich tönt es bei Antoine Daher, der nach Baud-Lavigne befragt wird. Der Geschäftsmann sagt, er habe eine enge Freundschaft zu Pierre Maudet, die auch heute noch intakt sei. Ansonsten gibt sich Daher allerdings äusserst wortkarg gegenüber der Richterin. Er antwortet praktisch stets, als ginge es um eine Lappalie, um Selbstverständlichkeiten.

Sein Tonfall wirkt gelangweilt, um nicht zu sagen leicht genervt. Oft kann er sich an Details nicht erinnern oder antwortet ausweichend. Somit bleibt der Vorwurf im Raum, dass es bei seinen Treffen mit Maudet um mehr als einen blossen Informationsaustausch ohne wirtschaftliche Hintergedanken ging, wie dies Daher behauptet.

Wann ist mit einem Urteil zu rechnen – und was geschieht dann?

Je nach dem wie lange die Anwälte für ihre Voten und Befragungen benötigen, ist mit einem Entscheid des Richters am Freitag oder aber erst nächste Woche am Montag oder Dienstag zu rechnen. Im schlimmsten Fall drohen bei Vorteilsannahme drei Jahre Haft.

Da Maudet nicht vorbestraft ist, dürfte es aber – bei einer Verurteilung eine Strafe auf Bewährung sein, eine Geldstrafe oder zwei Jahre Haft. Er hatte einst gesagt, dass er im Falle einer Verurteilung als Regierungsrat zurücktreten würde. Dies hat er – unabhängig vom Urteil – bereits getan. Aber auch sonst ist ihm zuzutrauen, eine Erklärung dafür zu finden, weshalb er auf keinen Fall aufgeben und das Urteil weiterziehen wird.

Zudem befindet er sich bereits im Wahlkampfmodus: Bei seinem erzwungenen Rücktritt als Staatsrat im Oktober kündigte er gleichzeitig an, bei den Ersatzwahlen am 7. März gleich selbst als sein Nachfolger zu kandidieren.

Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

(aargauerzeitung.ch)

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