Die Genfer Behörden haben einer schweizerisch-spanischen Doppelbürgerin nach einer Geschlechtsumwandlung die Eintragung des neuen Geschlechts allein auf der Basis eines Entscheids des spanischen Generalkonsulats verwehrt. Zu Recht, wie das Bundesgericht festhält.
Das Genfer Kantonsgericht kam in einem Entscheid vom April 2016 zum Schluss, dass die in der Schweiz zivilrechtlich noch als Mann geführte Person ihre Geschlechtsumwandlung von einem Gericht bestätigen lassen müsse. Das Bundesgericht stützt dieses Urteil.
Ein anderes Vorgehen sei aufgrund der Gesetzeslage nicht angezeigt. Die Schweiz müsse zivilrechtliche Entscheide eines ausländischen Konsulats nicht anerkennen.
Der Gang vor Gericht bleibt der Frau somit nicht erspart, auch wenn ihr in der Schweiz im Jahr 2009 eine Identitätskarte (ID) ausgestellt worden war, in der ihr Geschlecht als weiblich angegeben war. Diese ID war allerdings dank des guten Willens eines Beamten entstanden.
Nachdem der Frau die ID 2015 gestohlen worden war, entstanden die Probleme hinsichtlich der Eintragung des neuen Geschlechts im Schweizer Zivilstandsregister. (whr/sda)