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Schweizer vergewaltigt und prostituiert Kinder – 16 Jahre Gefängnis

Schweizer vergewaltigt und prostituiert Kinder in Thailand – 16 Jahre Gefängnis

17.06.2020, 12:0001.12.2020, 14:27
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Das Bundesgericht kritisiert die Beweisw
Bild: sda

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines heute 76-Jährigen abgewiesen, der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und wegen Menschenhandels zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt wurde. Der Mann hatte in Thailand fast zehn Jahre lang Knaben sexuell ausgebeutet.

Der Verurteilte hatte von März 2003 bis 2012 unzählige pornographische Fotos von Knaben im Alter von 5 bis 16 Jahren gemacht. Er missbrauchte Kinder sexuell und nötigte sie, sich in seiner Bar in Pattaya zu prostituieren.

Der Verurteilte beantragte in seiner Beschwerde ans Bundesgericht, die vom Freiburger Kantonsgericht ausgesprochene Freiheitsstrafe von 16 Jahren auf 6 Jahre zu senken. Das Bundesgericht hat das Begehren in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil abgewiesen.

Es teilt die Sicht des 76-Jährigen nicht, wonach die thailändischen Strafverfolgungsbehörden eine Untersuchung gegen die nun in der Schweiz verfolgten Taten 2014 eingestellt hätten. Der Mann stellte sich auf den Standpunkt, für diese Taten könne er in der Schweiz nicht mehr verurteilt werden.

«Lebenslängliche Strafe»

Das Bundesgericht hat den Freiburger Entscheid bestätigt, wonach das Verschulden des Mannes sehr schwer wiege. Es hat in seinen Ausführungen darauf hingewiesen, dass allein für die Straftat des Menschenhandels eine Strafe von bis zu 20 Jahren möglich sei. Aufgrund der Schwere der Taten erachten die Lausanner Richter die Bemessung der Strafe durch die Vorinstanz als korrekt.

Auch wenn die Länge der Strafe gemäss dem Verurteilten einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe gleich komme, hält das Bundesgericht das Strafmass in Anbetracht der schwerwiegenden Taten als angemessen. (Urteil 6B_233/2020 vom 5.6.2020) (aeg/sda)

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19 Kommentare
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Kaspar Floigen
17.06.2020 13:05registriert Mai 2015
Ist es falsch, wenn man sich wünscht, dass er die Strafe in einem thailändischen Gefängnis absitzen sollte?
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Gawayn
17.06.2020 14:22registriert März 2018
Er sollte froh sein, das er die Haftstrafe in der Schweiz verbüßen kann und nicht in Thailand.

Die wäre dann selbst auf 6 Jahre hin, deutlich unangenehmer.
Die Thai Insaßen wären sicherlich nicht sonderlich freundlich zu einem "Falang" der ihre Kinder vergewaltigt...
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G. Laube
17.06.2020 13:39registriert April 2020
Eigentlich gibt es für solche Verbrechen gar keine angemessene Strafen!
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