Die Schweiz hat nicht genügend abgeklärt, ob ein aus Gambia stammender Mann bei einer Wegweisung wegen seiner Homosexualität gefährdet wäre. Damit hat die Schweiz gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden.
Nachdem der Gambier und sein Schweizer Lebenspartner ihre Partnerschaft 2014 hatten eintragen lassen, stellte der Schweizer ein Gesuch um Familiennachzug. Dies wurde abgelehnt, weil der Gambier in der Schweiz straffällig geworden war und nach insgesamt drei abgelehnten Asylgesuchen illegal in der Schweiz weilte.
Der EGMR hält in seinem am Dienstag veröffentlichten Entscheid fest, dass die Rückweisung in ein Land, in dem Homosexualität verboten ist, keine Konventionsverletzung darstelle.
Allerdings habe die Schweiz im konkreten Fall nicht ausreichend abgeklärt, ob für den Betroffenen die Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung in Gambia besteht. Weiter sei nicht geklärt worden, ob die Behörden gegen eine solche Behandlung durch nicht staatliche Akteure vorgehen würden. (aeg/sda)
Ja, hast halt verkackt, ob schwul oder nicht.
wenn man seine Chance dermassen schlecht nutzt, kann man schon von selber schuld sprechen
"weil der Gambier in der Schweiz straffällig geworden war und nach insgesamt drei abgelehnten Asylgesuchen illegal in der Schweiz weilte."
Seine ganze Familie deswegen aus Gambia in die Schweiz bringen?
Nein danke!