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Gericht Uster ZH: Stalker leidet an Asperger Autismus

Gericht Uster ZH: Stalker leidet an Asperger Autismus

05.11.2020, 04:5705.11.2020, 13:56
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Das Bezirksgericht Uster.Bild: KEYSTONE

Der 35-Jährige, der im Februar 2019 in Dübendorf ZH eine 29-jährige Frau erschlagen hat, ist laut psychiatrischem Gutachter nicht schuldfähig. Der Mann leide an Asperger Autismus, sagte er am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Uster. Das Urteil folgt Ende Nachmittag.

Asperger Autismus werde zwar zur Zeit immer mehr zu einer Modediagnose, sagte der Psychiater. Bei dem Beschuldigten seien allerdings schon in früher Kindheit Anzeichen für die Krankheit festgestellt, aber ungenügend behandelt worden. Die Tat, und dass der Mann keine Alternativen dazu gesehen habe, hänge eng zusammen mit der Krankheit. Diese könne nicht geheilt werden, der Mann könne aber lernen, mit seinen Defiziten umzugehen. Damit könne die Rückfallgefahr stark gesenkt werden.

Die «tiefgreifende Entwicklungsstörung» hat laut dem Experten insbesondere zur Folge, dass der Mann in seinem Sozialverhalten schwer behindert ist. Ihm fehlt jedes Einfühlungsvermögen. Mimik, Blicke, hingeworfene Bemerkungen kann er nicht deuten. Er braucht Erklärungen.

Keine Einschränkung habe die Krankheit dagegen auf andere Bereiche, etwa auf das Arbeitsverhalten des Beschuldigten: Er arbeitete zur Tatzeit in einem Wiedereingliederungsbetrieb.

Was bedeutet ein Kuss?

Dort lernte er sein späteres Opfer kennen und verliebte sich. Die junge Frau war ihm anfangs durchaus zugetan, wie der Psychiater sagte. Auch mit diesen Gefühlen konnte der Mann nichts anfangen. Als sie ihm einmal einen Kuss gab, musste er googeln, was das zu bedeuten habe.

Als die Frau zu einem Treffen nicht erschien, kam die Störung des Mannes voll zum Tragen: Er bestand auf einer Erklärung und begann deshalb, der Frau nachzustellen, was diese verängstigte. Nach einiger Zeit erzählte sie ihrem Vater davon. 2011 wurde die Polizei eingeschaltet.

Als die Beamten den Beschuldigten aufsuchten, um mit ihm zu reden, war das für ihn laut Psychiater absolut einschneidend. Er konnte sich nicht vorstellen, dass es für die Polizei um eine Bagatelle gehe. Er glaubte, ihm würde Schlimmes vorgeworfen - etwa eine Vergewaltigung. Damit war für ihn klar, dass die junge Frau ihn schwer verleumdete.

Wunsch nach Vergeltung

Dieser Gedanke beherrschte nun sein Leben, und er verblasste nicht mit den Jahren. Immerhin hörte der Beschuldigte auf mit seinen Nachstellungen. Die Verstörung und Wut wegen der vermeintlichen Verleumdungen arbeiteten weiter in ihm und es entstand ein Wunsch nach Vergeltung. 2018 fing er wieder an mit dem Stalking.

Im Februar 2019 «hielt ich es nicht mehr aus», sagte der Beschuldigte vor Gericht. Er «wollte sie abschlagen». Es sei ihm bewusst gewesen, dass das nicht richtig sei, aber er habe «keinen anderen Weg» gesehen.

Am frühen Morgen des 13. Februar 2019 packte er unter anderem einen Fäustel und eine Kamera ein, fuhr zum Wohnort der Frau und wartete, bis sie aus dem Haus kam. Mehrmals schlug er ihr den Fäustel auf den Kopf. Als die Schwerverletzte am Boden lag, entfernte er sich ein wenig, kam dann zurück, schlug noch zweimal mit dem Fäustel zu, filmte das Opfer und riss ihr die Halskette ab.

Klinik statt Gefängnis

Der Staatsanwalt stuft die Tat als Mord ein. Er beantragte jedoch, den geständigen Beschuldigten als schuldunfähig zu erklären und in eine Klinik einzuweisen. Dies befürwortete auch der Verteidiger. Er will die Tat aber als vorsätzliche Tötung qualifiziert haben.

Die Vertreter von Mutter, Schwester und Freund des Opfers wiesen die Erklärung von Schuldunfähigkeit als unangebracht zurück. Sie verlangten ein neues Gutachten und Genugtuungs- und Schadenersatzzahlungen in der Höhe von insgesamt gut 130'000 Franken. (saw/sda)

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17 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Einstürzende_Altbauten *
05.11.2020 05:26registriert Dezember 2014
Warum der Täter nicht schuldfähig ist, verstehe ich nicht, ausser dass ein Gutachter zu diesem Schluss kommt. Da lässt mich der Artikel mit einigen Fragen zurück.
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Blocher Jo
05.11.2020 07:35registriert Juni 2020
Wenns dann Verwahrung für immer ist... OK! Für mich gibts diese Art von Unzurechnungsfähigkeit nicht. Mord ist Mord und muss gesühnt werden!
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So en Ueli
05.11.2020 06:02registriert Januar 2014
Nicht schuldfähig? Aber fähig ein Leben ohne Beistand zu leben war der Täter auch.
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