Das Bundesgericht hat die strafrechtliche Landesverweisung für einen in der Schweiz geborenen, 21-jährigen Türken bestätigt. Der Verurteilte hatte einen anderen jungen Mann grausam gequält und erniedrigt.
Das Waadtländer Kantonsgericht verurteilte den Türken zu einer Freiheitsstrafe von 38 Monaten und sprach zusätzlich eine Landesverweisung von zehn Jahren aus. Es befand den jungen Mann der Sachbeschädigung, der versuchten Nötigung, der Freiheitsberaubung und weiterer Straftaten für schuldig.
Wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor geht, kreuzten der Verurteilte und sein Kollege im August 2018 in der Wohnung eines Bekannten auf, wie sie es oft taten. Die beiden Besucher wollten vom Opfer Erklärungen zu Gerüchten, die dieses zu ihrem Verhalten in dieser Wohnung gestreut haben solle.
Die beiden Besucher begannen bald darauf, ihr Opfer mit Faust- und Beinhieben zu malträtieren. Sie zwangen den jungen Mann, sich auszuziehen und erniedrigten ihn auf verschiedene Arten. Die Grausamkeiten dauerten drei Stunden lang an. Als der Verurteilte am Folgetag festgenommen wurde, schlug er auf den Polizisten ein.
Wie bereits die Vorinstanz, kommt auch das Bundesgericht zum Schluss, dass der Verurteilte aufgrund seiner rudimentären Türkischkenntnisse Schwierigkeiten haben werde, sich in der Türkei zu integrieren.
Dennoch überwiege das öffentliche Interesse an einer Landesverweisung. So wurde der Türke bereits als Jugendlicher wegen Brandstiftung verurteilt. Eine Lehre schloss er nie ab, und er ist in der Schweiz schlecht integriert. Er hat zudem keinen Job und ist finanziell von seiner Mutter abhängig. Auch im Gefängnis wurden Disziplinarstrafen gegen den Verurteilten verhängt, wie das Bundesgericht schreibt. Das Risiko weiterer Straftaten sei hoch. (Urteil 6B_1417/2020 vom 13.03.2020) (aeg/sda)
Oft sind sie so stolz auf ihr Herkunftsland... weist man sie jedoch dort hin aus dann jammern die jeweils rum und kommen mit Menschenrechten und so.