Das Bundesgericht hat eine erneute Beschwerde von Rudolf Elmer gegen die Höhe der gegen ihn verhängten Strafe abgewiesen. Die bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten ist rechtskräftig.
Der sich selbst als Whistleblower bezeichnende Elmer rügte vor Bundesgericht, dass die Strafe aufgrund verschiedener Faktoren tiefer hätte ausfallen müssen. Als einen Grund nannte er das seit 2005 gegen ihn laufende Verfahren.
Das Bundesgericht hat die Anträge Elmers in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil alle abgewiesen. Elmer hatte bereits bei seinem ersten Gang vor das Bundesgericht im Jahr 2018 das Strafmass kritisiert.
Das Bundesgericht wies seine diesbezügliche Beschwerde jedoch ab. Im gleichen Urteil bestätigte es die Verurteilung wegen versuchter Nötigung, Urkundenfälschung und Drohung. Wie zuvor das Zürcher Obergericht, sprach das Bundesgericht Elmer 2018 vom Vorwurf der Verletzung des Bankgeheimnisses frei.
Das Bundesgericht hob 2018 zwar das ganze Urteil auf und wies den Fall zur neuen Beurteilung an das Zürcher Obergericht zurück. Dieses sollte jedoch nur noch über die Herausgabe von beschlagnahmten Daten befinden. Die restlichen Punkte durfte das Obergericht gar nicht mehr behandeln.
Elmer arbeitete seit 1987 als Revisor für die Bank Julius Bär. 1994 entsandte ihn die Bank als Chefbuchhalter zu einer Tochtergesellschaft auf den Kaimaninseln. Ab September 1999 leitete er dort das operative Geschäft, bis ihm Ende 2002 gekündigt und er sofort freigestellt wurde.
In der Folgezeit verwickelte sich Elmer in zahlreiche rechtliche Auseinandersetzungen mit seiner ehemaligen Arbeitgeberin. Er verschickte Droh-Mails an Angestellte und nötigte diese. Für Aufsehen sorgte Elmer jedoch mit der Weitergabe von Kundendaten der Bank Julius Bär. (Urteil 6B_280/2020 vom 17.6.2020) (aeg/sda)