Schweiz
Justiz

Teurer Terror-Scherz im Bus: 27-Jähriger muss 100'000 Franken bezahlen.

Ein Bus faehrt ueber die verkehrsfreie Mittlere Bruecke in Basel am Dienstag, 6. Januar 2015. Seit dem 5. Januar gilt in der Basler Innenstadt ein neues Verkehrskonzept, mit dem Fussgaenger mehr Platz ...
Der Terror-Scherz im Bus kommt ein Basler teuer zu stehen. Bild: KEYSTONE

Teurer Scherz: Basler (27) muss nach Terror-Drohung im Bus 100'000 Franken bezahlen

In einem Basler Bus sprach ein 27-Jähriger lautstark am Telefon über Giftgas und Sprengstoff. Den Scherzanruf kommt ihn nun teuer zu stehen.
09.04.2019, 06:2409.04.2019, 06:26
Patrick Rudin / ch media
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Leise murmelte der 27-Jährige am Montag im Gerichtssaal vor sich hin, nur wenige Worte drangen deutlich bis zu den Zuschauerplätzen. Das war im Mai 2017 in einer Nacht von Freitag auf Samstag anders.

Um 2.20 Uhr fuhr der Mann mit dem Nachtbus N28 von Basel nach Birsfelden und führte dabei lautstark ein Telefongespräch über Giftgas und Sprengstoffe. «Das ziehen wir in drei Wochen durch!», soll er in einem orientalischen Akzent gesagt haben. Wie viele der Passagiere diesen «Dialog» mitgekriegt hatten, konnte am Montag im Basler Strafgericht nicht genau geklärt werden.

Eine Passagierin allerdings bekam es mit der Angst zu tun und alarmierte hinterher die Polizei. Die gross angelegte Fahndung war jedoch erst zehn Tage später erfolgreich, der Mann sass zwei Tage in Untersuchungshaft.

Nur gespielt

Die Staatsanwaltschaft führte zuerst eine Untersuchung wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Anschlag, stellte dieses Verfahren dann aber ein: Das Telefongespräch im Bus war nur gespielt gewesen, und bei der Hausdurchsuchung in der Familienwohnung in Birsfelden fand die Polizei ausser seltsamem Geschreibsel nichts Auffälliges. Die Familie des Mannes war über die Vorwürfe aber offenbar ziemlich entsetzt, sein Bruder soll wegen der Hausdurchsuchung gar einen Herzanfall erlitten haben.

«Wenn er übermüdet ist, äussert er sich oft unkontrolliert und führt Selbstgespräche.»
Anwältin

«Dieser Behördeneinsatz wäre vermeidbar gewesen», kritisierte am Montag Verteidigerin Nuray Ates Tekdemir. Bereits auf der Videoaufzeichnung aus dem Bus sei zu sehen, dass andere Fahrgäste wohl gar nichts von den angeblichen Drohungen mitgekriegt hätten und auch nicht verängstigt gewesen seien. «Wenn er übermüdet ist, äussert er sich oft unkontrolliert und führt Selbstgespräche», sagte die Verteidigerin und forderte einen Freispruch.

Der 27-jährige Alevit mit Schweizer Pass leidet offenbar an den Spätfolgen eines Schlaganfalles und bezieht eine Invalidenrente. Derzeit versucht er, in eine Detailhandelslehre einzusteigen. Die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen Schreckung der Bevölkerung angeklagt und eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten beantragt.

Busse und hohe Verfahrenskosten

Die Buspassagierin wurde am Montag vom Gericht nochmals als Zeugin befragt. Einzelrichterin Dorrit Schleiminger betonte danach, die Aussagen seien glaubhaft. Unklar blieb allerdings, ob der vom Strafgesetzbuch verlangte grosse Adressatenkreis damals wirklich erreicht wurde. Daher blieb es bei einem Schuldspruch wegen versuchter Schreckung der Bevölkerung.

Die Richterin erachtete eine bedingte Freiheitsstrafe in der Höhe von fünf Monaten als angemessen, mangels Vorstrafen führte dies zu einer bedingten Geldstrafe in der entsprechenden Höhe von 150 Tagessätzen zu 20 Franken.

Das grössere Problem für den Mann sind allerdings die Verfahrenskosten: Der Polizeieinsatz für die Fahndung jener Tage im 2017 war massiv, damit bleiben an dem Verurteilten auch Kosten von knapp 100'000 Franken hängen. Er kann das Urteil noch weiterziehen.

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22 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Natürlich
09.04.2019 07:27registriert März 2016
Ganz ehrlich: sowas finde ich jetzt masslos übertrieben.
Es war in der Nacht, viele Besoffene schwatzen Seich.
Natürlich eine Dummheit aber der Mann scheint ja auch psychisch angeschlagen laut Bericht.

Da finde ich die ganzen Youtube Pranks mit einfach Rucksack hinschmeissen, allah ahkbar rufen und davonrennen viel schlimmer.
Was bekommen die dann für Strafen?
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Atombömbeli
09.04.2019 07:31registriert Juni 2015
Wer als Scherz Steuergelder versprasst, darf gerne die Kosten tragen. Schliesslich war er auch der einzige der den Scherz lustig fand
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