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Oberster Richter äusserte sich sexistisch: Nun nimmt Richterin Stellung

Le President du Tribunal federal Ulrich Meyer parle lors d'une conference de presse commune du Tribunal federal, du Tribunal penal federal, du Tribunal administratif federal et du Tribunal federa ...
Entschuldigte sich bei der Richterin, die er auf eine sexistische Art und Weise beleidigte: Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer.Bild: KEYSTONE

Oberster Richter äusserte sich sexistisch: Jetzt nimmt die betroffene Richterin Stellung

Der höchste Richter beleidigt eine Kollegin. Der Eklat hat eine Vorgeschichte.
13.06.2020, 07:18
Andreas Maurer / ch media
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«Die quasselt.»
«Sie hat einen giftigen Blick.»
«So eine Magersüchtige.»
«Ich kann sie nicht länger als zwei Sekunden anschauen.»

Diese Aussagen machte Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer über eine Richterin des Bundesstrafgerichts in der Pause einer Untersuchung. Er hätte unter anderem Sexismus am Bundesstrafgericht untersuchen sollen und äusserte sich dabei selber sexistisch.

Was er nicht wusste: Die Tonaufzeichnung lief weiter. Die «Rundschau» machte seine Aussagen publik, wofür er sich vor der Kamera und gegenüber der Richterin entschuldigte.

Die betroffene Richterin möchte anonym bleiben. Sie will verhindern, dass sie in Zukunft immer mit diesem Fall in Verbindung gebracht wird als Opfer von Sexismus eines mächtigen Mannes. Nun äussert sie sich auf Anfrage: «Ich möchte mir in Ruhe überlegen, ob der Fall für mich mit der Entschuldigung erledigt ist.» Sie prüfe das weitere Vorgehen mit ihrem Anwalt.

Sie hatte den Anwalt bereits vor Bekanntwerden der sexistischen Aussage von Meyer engagiert, um eine Passage im veröffentlichten Aufsichtsbericht korrigieren zu lassen. Im Bericht wirft Meyer der Richterin implizit eine Amtsgeheimnisverletzung vor. Sie habe gerichtsintern ungelöste Probleme über einen vertrauten Politiker ins Parlament getragen.

Mit diesem Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung sei seine Mandantin in der Anhörung nicht konfrontiert worden, sagt Anwalt Daniel Glasl. Das rechtliche Gehör sei ihr nicht gewährt worden. Er sagt: «Der Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung ist klar falsch. Sie hat der richtigen Stelle pflichtgemäss Auskunft erteilt, zweimal auch gegenüber der zuständigen Kommission des Bundesparlaments.»

Bundesgericht räumt ein Problem in seinem Bericht ein

Der Druck des Anwalts zeigt Wirkung. Ein Sprecher des Bundesgerichts sagt auf Anfrage: «Es ist einzuräumen, dass der Aufsichtsbericht in diesem Zusammenhang Fehlinterpretationen zulässt.» Der Richterin würde der Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung nicht gemacht. Die Formulierung dazu sei als «abstrakte Feststellung», aber nicht als konkreter Vorwurf gemeint.

Eine Differenz bleibt: Das Bundesgericht ist der Ansicht, eine Richterin dürfe das Gericht nicht gegen aussen vertreten, sondern nur der Gerichtspräsident. Die Geschäftsprüfungskommission sieht das anders. Sie will bei gerichtsinternen Problemen auch einzelne Richter anhören. Das Bundesgericht will diese Differenz nun in gemeinsamen Gesprächen bereinigen.

Der Hintergrund ist brisant: Die betroffene Richterin war eine zentrale Auskunftsperson im Aufsichtsverfahren. Sie hat eines der umfangreichsten Dossiers eingereicht. Es füllt einen Bundesordner. Im Konflikt geht es darum, wie die neu geschaffene Berufungskammer des Bundesstrafgerichts organisiert ist. Das ist die zweite Instanz. Normalerweise ist diese von der ersten Instanz räumlich getrennt, weil sie deren Entscheide unabhängig überprüfen soll.

In Bellinzona sind aber beide Instanzen im gleichen Haus untergebracht. Die Schwierigkeit beim Aufbau der Berufungskammer bestand darin, trotzdem eine Art von Unabhängigkeit herzustellen. Dabei kam es zu Auseinandersetzungen, die eskalierten. Die Aufgabe des Bundesgerichtspräsidenten wäre es gewesen, als neutraler Aufseher den Streit zu beurteilen. (bzbasel.ch)

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35 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Triple A
13.06.2020 07:36registriert November 2018
Klar darf auch ein Bundestichter ab und zu einfach dahinplappern. Aber diese Äusserungen sind Zeichen einer Grundhaltung, für welche es am Bundesgericht keinen Platz geben darf!
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Ökonometriker
13.06.2020 07:42registriert Januar 2017
Ob sexistisch oder nicht: so zu reden ist einfach unanständig und unprofessionell.
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Coffeetime ☕
13.06.2020 10:22registriert Dezember 2018
Mir scheint es, dass langsam gemerkt wird, dass die alte patriarchale Art nicht mehr der Zeit entspricht. Weder gegenüber Frauen noch gegenüber Farbigen oder sonst jemand.

Es ist aber noch ein langer Weg bis wir einen Wandel haben werden, weil diese Haltung schon irgendwie in unserem Kollektiven Gedächtnis recht verankert ist.
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