Diese Aussagen machte Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer über eine Richterin des Bundesstrafgerichts in der Pause einer Untersuchung. Er hätte unter anderem Sexismus am Bundesstrafgericht untersuchen sollen und äusserte sich dabei selber sexistisch.
Was er nicht wusste: Die Tonaufzeichnung lief weiter. Die «Rundschau» machte seine Aussagen publik, wofür er sich vor der Kamera und gegenüber der Richterin entschuldigte.
Die betroffene Richterin möchte anonym bleiben. Sie will verhindern, dass sie in Zukunft immer mit diesem Fall in Verbindung gebracht wird als Opfer von Sexismus eines mächtigen Mannes. Nun äussert sie sich auf Anfrage: «Ich möchte mir in Ruhe überlegen, ob der Fall für mich mit der Entschuldigung erledigt ist.» Sie prüfe das weitere Vorgehen mit ihrem Anwalt.
Sie hatte den Anwalt bereits vor Bekanntwerden der sexistischen Aussage von Meyer engagiert, um eine Passage im veröffentlichten Aufsichtsbericht korrigieren zu lassen. Im Bericht wirft Meyer der Richterin implizit eine Amtsgeheimnisverletzung vor. Sie habe gerichtsintern ungelöste Probleme über einen vertrauten Politiker ins Parlament getragen.
Mit diesem Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung sei seine Mandantin in der Anhörung nicht konfrontiert worden, sagt Anwalt Daniel Glasl. Das rechtliche Gehör sei ihr nicht gewährt worden. Er sagt: «Der Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung ist klar falsch. Sie hat der richtigen Stelle pflichtgemäss Auskunft erteilt, zweimal auch gegenüber der zuständigen Kommission des Bundesparlaments.»
Der Druck des Anwalts zeigt Wirkung. Ein Sprecher des Bundesgerichts sagt auf Anfrage: «Es ist einzuräumen, dass der Aufsichtsbericht in diesem Zusammenhang Fehlinterpretationen zulässt.» Der Richterin würde der Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung nicht gemacht. Die Formulierung dazu sei als «abstrakte Feststellung», aber nicht als konkreter Vorwurf gemeint.
Eine Differenz bleibt: Das Bundesgericht ist der Ansicht, eine Richterin dürfe das Gericht nicht gegen aussen vertreten, sondern nur der Gerichtspräsident. Die Geschäftsprüfungskommission sieht das anders. Sie will bei gerichtsinternen Problemen auch einzelne Richter anhören. Das Bundesgericht will diese Differenz nun in gemeinsamen Gesprächen bereinigen.
Der Hintergrund ist brisant: Die betroffene Richterin war eine zentrale Auskunftsperson im Aufsichtsverfahren. Sie hat eines der umfangreichsten Dossiers eingereicht. Es füllt einen Bundesordner. Im Konflikt geht es darum, wie die neu geschaffene Berufungskammer des Bundesstrafgerichts organisiert ist. Das ist die zweite Instanz. Normalerweise ist diese von der ersten Instanz räumlich getrennt, weil sie deren Entscheide unabhängig überprüfen soll.
In Bellinzona sind aber beide Instanzen im gleichen Haus untergebracht. Die Schwierigkeit beim Aufbau der Berufungskammer bestand darin, trotzdem eine Art von Unabhängigkeit herzustellen. Dabei kam es zu Auseinandersetzungen, die eskalierten. Die Aufgabe des Bundesgerichtspräsidenten wäre es gewesen, als neutraler Aufseher den Streit zu beurteilen. (bzbasel.ch)
Es ist aber noch ein langer Weg bis wir einen Wandel haben werden, weil diese Haltung schon irgendwie in unserem Kollektiven Gedächtnis recht verankert ist.