Schweiz
Justiz

Prozess in Zürich: Frau wegen Mordversuch an Ehemann vor Gericht

Urteil im Türsteher-Prozess: Der 36-jährige Beschuldigte hatte im Frühling 2015 einen langjährigen Kontrahenten erschossen. (Symbolbild)
Am Montag steht ein Ehepaar vor dem Bezirksgericht Zürich, das sich gegenseitig mit üblen Vorwürfen zudeckt. Bild: KEYSTONE

Das Ende einer toxischen Ehe – wie eine Frau versuchte, ihren Mann zu vergiften

Am Montag sitzt ein Ehepaar in Zürich auf der Anklagebank, das sich gegenseitig mit üblen Vorwürfen eindeckt. Im Zentrum des Prozesses steht ein Mordversuch. Sie soll geplant haben, ihn mit einem Tee zu vergiften.
22.10.2020, 09:1401.12.2020, 14:26
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Es geht um einen Gifttrunk, einen Strangulationsversuch, um versteckte Gelder, eine heimliche Geliebte und um mehrere Vergewaltigungsvorwürfe. Der Gerichtsprozess, der nächsten Montag am Bezirksgericht Zürich in eine erste Runde geht, ist in vielerlei Hinsicht aussergewöhnlich. Auf der Anklagebank sitzt ein Ehepaar, das sich gegenseitig mit Vorwürfen eindeckt. Er wirft ihr vor, sie habe ihn umbringen wollen. Sie sagt, er habe sich mehrmals sexuell an ihr vergangen. Für beide gilt bis zu einem rechtskräftigen Gerichtsurteil die Unschuldsvermutung.

Glaubt man der Anklageschrift, muss die Ehe bereits vor einiger Zeit in Schieflage geraten sein. Das aus Kosovo stammende und damals in der Stadt Zürich wohnhafte Paar war ab 1997 immer wieder auf die Unterstützung des Sozialamtes angewiesen. Dabei habe es mehrere Male das Einkommen nicht korrekt deklariert und verschwiegen, dass der Ehemann in der Heimat mehrere Immobilien besitze. Laut dem Staatsanwalt erschlichen sich die zwei zwischen 2011 und 2016 Sozialleistungen in der Höhe von fast 34'000 Franken.

Frau verstiess gegen das Kontaktverbot

Die finanziellen Probleme sollen mit den Ausschlag gegeben haben, die die heute 53-jährige Frau zur mutmasslichen Tat verleiteten. So habe ihr fünf Jahre jüngerer Mann in Kosovo eine Geliebte gehabt, die er in die Schweiz bringen wollte. Die Ehefrau befürchtete, ihren Mann und damit auch ihre finanzielle Grundlage für sich und die drei heute erwachsenen Kinder zu verlieren.

Gemäss Anklageschriften passierte danach Folgendes: Immer wieder kam es zwischen dem Paar zu gewalttätigen Auseinandersetzungen. Sie gibt an, mehrmals von ihm geschlagen worden zu sein. Nach einer verbalen Auseinandersetzung Ende Januar 2018 schlug die Frau ihrem Mann die Fernbedienung auf den Kopf. Er wandte sich danach an die Behörden und erwirkte ein Kontaktverbot während zwei Wochen. Die Frau wurde aus dem gemeinsamen Haus verbannt. Doch an diese Auflagen hielt sie sich nicht. Laut dem ermittelnden Staatsanwalt hat sie während der Frist mehrmals die Nacht im Haus verbracht.

Wenige Wochen später muss es zum kompletten Bruch gekommen sein. Der Mann suchte sich eine eigene Wohnung in der Agglomeration von Zürich. Laut Anklageschrift hielt er die Adresse des neuen Wohnorts vor seiner Frau geheim. Ein Verlust, den sie offenbar nicht bereit war, hinzunehmen. Sie beschloss, ihn in eine Falle zu locken.

Ein gescheiterter Plan

Es war Anfang April 2018, als die Ehefrau ihren Mann anrief und sagte, er solle noch einige Dinge im Haus abholen. Ansonsten werde sie diese fortwerfen. Nach dem Telefonat machte sie sich daran, einen Tee aus Wasser, Honig und Weintrauben zu kochen, den sie mit stark sedierenden Medikamenten versetzte. Als ihr Mann am späteren Abend bei ihr eintraf, servierte sie ihm den Tee. Danach wollte der Mann seine Sachen zusammenpacken, wurde dabei von dem verabreichten Medikamentencocktail aber so müde, dass er sich aufs Bett legte und einschlief.

Dass die Wirkung des Tees nicht tödlich war, bemerkte die Frau erst am nächsten Morgen. Als sie nachschaute, fand sie ihren Mann noch immer auf dem Bauch liegend und tief schlafend vor. Der Staatsanwalt schreibt, sie habe dann ein 168 Zentimeter langes Netzkabel geholt, dieses um den Hals ihres Mannes gelegt und kräftig daran gezogen. Er erwachte und versuchte, sich zu wehren. Doch erst als die vom Lärm aufgeschreckten Kinder ins Zimmer stürmten, liess die Frau von ihrem Mann ab.

Die Vergewaltigungsvorwürfe

Seither sitzt die Beschuldigte in Haft und hat bereits vorzeitig den Strafvollzug angetreten. Der Staatsanwalt verlangt, sie wegen versuchten Mordes, versuchter vorsätzlicher Tötung und Betrug zu verurteilen. Nach der Haftstrafe soll sie für 15 Jahre die Schweiz verlassen müssen.

Doch sie sagt, ihr Teil der Geschichte sei damit noch nicht erzählt. In Haft ging sie zum Gegenangriff über und beschuldigte ihren Mann, sie mehrfach vergewaltigt und sexuell genötigt zu haben. Einmal im Dezember 2017, als er nach Hause kam und von ihr verlangte, sich mit ihm Sexfilme anzuschauen. Als sie sich ihm verweigerte, soll er sie mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Ein anderes Mal im März 2018, als er an ihr Sexualpraktiken vornahm, mit denen sie nicht einverstanden war. Und ebenfalls einen Monat später, als er sie im gemeinsamen Haus ins Bad einschloss und gegen ihren Willen in sie eindrang.

Der Staatsanwalt fordert, auch ihn schuldig zu sprechen; wegen mehrfacher Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Betrugs. Wie seine Frau soll auch er des Landes verwiesen werden. Am kommenden Montag findet die Befragung des Ehepaars unter Ausschluss der Öffentlichkeit am Bezirksgericht Zürich statt. Die Urteilsverkündung wird für Mitte November erwartet.

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37 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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MacB
22.10.2020 09:43registriert Oktober 2015
Die armen Kinder :(
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Ökonometriker
22.10.2020 09:45registriert Januar 2017
Wenn ich so eine Frau hätte würde ich, frei nach Churchill, den Tee freiwillig trinken!
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Kanuli
22.10.2020 09:32registriert Mai 2020
Erschlichen von 2011 und 2016 Sozialleistungen in der Höhe von fast 34'000,-. Das geht ja sogar noch. Kenne einige, die erhalten mehr als diese Summe als Einzelperson in 1 Jahr.
Die Geschichte selbst ist spannend. Die beiden sollten die Filmrechte zu Geld machen.
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