Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines 35-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren bestätigt. Das Zürcher Obergericht verurteilte den Mann wegen Vergewaltigung und Hausfriedensbruchs. Er war am helllichten Tag in die Wohnung einer Studentin eingedrungen, wo er diese vergewaltigte.
Auch die angeordnete, maximal mögliche Landesverweisung von 15 Jahren ist laut einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts verhältnismässig. Die Lausanner Richter wiesen alle Rügen des abgewiesenen Asylbewerbers ab.
Der Syrer reiste im Mai 2016 in die Schweiz ein. Er beging vor der Vergewaltigung im September 2018 verschiedene Delikte wie Einbruchdiebstahl, Raubversuch und Drogenbesitz.
Auch in Italien, wo sich der Mann vor seiner Einreise in die Schweiz aufhielt, beging er mehrere Straftaten.
Urteil 6B_1279/2020 vom 10.3.2021
(sda)
Also Landesverweis kriegt er erst, wenn er nach Syrien ausgeschafft werden kann.
Also in 30, 40 Jahren.
Ade messi tschau tschüss.
Ich bin sprachlos, traurig und wütend sowas zu lesen.
Und das Opfer kann wieder mal selber schauen wie sie damit leben kann. Ich hätte keine Ahnung wie ich mit sowas umgehen könnte. Hoffe trotzdem, sie findet einen Weg und zähle darauf, dass unsere Behörden ihr nicht noch mehr Steine in den Weg legen!