Ein Stalker brachte im Februar 2019 in Dübendorf ZH eine damals 29-jährige Frau um, die seine Annäherungsversuche nicht erwiderte. Anfangs November steht der mutmassliche Täter vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat für ihn die kleine Verwahrung beantragt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 35-jährigen Schweizer Mord vor. Am Mittwoch, 13. Februar 2019, begab er sich am frühen Morgen in der Nähe der Wohnung seines späteren Opfers, wie es im Antrag der Anklagebehörde heisst.
Als die 29-jährige Schweizerin um etwa 7 Uhr aus dem Haus kam, näherte er sich ihr und schlug mit einem mitgeführten Hammer mindestens sieben Mal kräftig auf ihren Kopf. Nachdem das Opfer zu Boden gegangen war, schlug er ihm noch mindestens zwei weitere Male auf den Kopf, um sicher zu sein, dass es tot ist.
Nachdem er sich einige Meter vom Tatort entfernte, soll er zurückgekehrt sein und die blutüberströmte und bewegungslose Frau gefilmt haben.
Der mutmassliche Täter und sein Opfer kannten sich, da sie von 2007 bis 2009 im selben Betrieb gearbeitet hatten. Der Mann soll sich in sie verliebt haben, seine Liebe sei jedoch nicht erwidert worden. Bis etwa im Mai 2011 soll er ihr nachgestellt haben. Dann wurde er von einem Polizisten zur Rede gestellt und liess die Frau in Ruhe. Ab Frühling 2018 stellte er ihr jedoch erneut nach.
Der Beschuldigte wurde einen Tag nach der Tat verhaftet und befindet sich seither im Gefängnis.
Die Staatsanwaltschaft hält den Mann gestützt auf ein psychiatrisches Gutachten für nicht selbstverschuldet schuldunfähig. Er könne somit für die Tat nicht bestraft werden.
Die Staatsanwaltschaft beantragte für den Mann stattdessen eine stationäre Massnahme zur Behandlung psyschischer Störung, umgangssprachlich «kleine Verwahrung» genannt.
Die Verhandlung findet am 5. November 2020 am Bezirksgericht in Uster ZH statt. (aeg/sda)