Bei gewissen Krankenkassen profitierten dank Kollektivvertrag bis zur Hälfte aller Zusatzversicherten von Rabatten. 2016 schritt die Finanzmarktaufsicht (Finma) ein. Ihr Befund: Im Markt sei «eine nicht gerechtfertigte Handhabung von Rabattierungen» verbreitet. In gewissen Fällen waren die Rabatte so hoch, dass Einzelversicherte benachteiligt wurden. Kollektiv versichert ist, wer die Zusatzversicherung etwa über den Arbeitgeber abschliesst.
Die Helsana wollte das nicht hinnehmen und wehrte sich dagegen bis vor Bundesgericht. Nachdem die Krankenkasse vor den höchsten Richtern unterlag, fügt sie sich nun. «Im Lichte eines Bundesgerichtsurteils von Ende 2019 haben sich einige der Rabatte im Verhältnis zu anderen als zu grosszügig erwiesen. Diese Nachteile sind daher auszugleichen», erklärte Mediensprecher Can Arikan am Donnerstag in der Sendung «HeuteMorgen» von Radio SRF.
Geplant sei, dass der Prozess bis Mitte 2021 abgeschlossen sei und die Beträge ausbezahlt würden. Laut Helsana erhalten die Versicherten einen Millionenbetrag in zweistelliger Höhe für die Jahre 2010 bis 2017 zurück. Pro Versicherten soll es um Beträge von bis zu 2000 Franken gehen. (chmedia/rwa)