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Vier Terrorverdächtige im Kanton Freiburg festgenommen

Vier Terrorverdächtige im Kanton Freiburg festgenommen

02.10.2020, 10:0102.10.2020, 13:31
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Im Auftrag der Bundesanwaltschaft haben Bundes- und Kantonspolizisten am Freitag im Kanton Freiburg bei drei Hausdurchsuchungen vier terrorverdächtige Personen festgenommen. Es handelt sich um drei Männer und eine Frau aus dem Balkan zwischen 26 und 34 Jahren.

Die Festnahmen stünden im Zusammenhang mit zwei Strafverfahren, die in den vergangenen zwei Monaten eröffnet worden seien, heisst es in der Mitteilung der Bundesanwaltschaft. Den Beschuldigten werde der Verstoss gegen das Verbot der Gruppierungen Al-Kaida und Islamischer Staat sowie verwandter Organisationen und die Unterstützung beziehungsweise Beteiligung an einer kriminellen Organisation vorgeworfen.

Festgenommen wurden eine 28-jährige kosovarische Staatsbürgerin, ein 29-jähriger mazedonischer Staatsbürger, ein 26-jähriger kosovarischer Staatsbürger und ein 34-jähriger schweizerisch-kosovarischer Doppelbürger. Alle vier beschuldigten Personen haben ihren Wohnsitz laut der Bundesanwaltschaft im Kanton Freiburg.

Die vier Personen kannten sich

Da die Terrorverdächtigten in Kontakt miteinander standen, wurden die Hausdurchsuchungen und Festnahmen zeitgleich durchgeführt, wie es in der Mitteilung weiter heisst. In die Anti-Terror-Operation eingebunden war demnach auch der Nachrichtendienst des Bundes (NDB).

Weitere Details gab die Bundesanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen nicht bekannt. Sie werde sich zum gegebenen Zeitpunkt wieder zu den Strafverfahren äussern. Für alle beschuldigten Personen gilt die Unschuldsvermutung.

Siebzig Terrorverfahren

Die Hausdurchsuchungen und Festnahmen vom Freitag reihen sich ein in eine Liste weiterer Fälle. Zurzeit sind bei der Bundesanwaltschaft rund siebzig Strafverfahren gegen Personen hängig, die sich am dschihadistisch motivierten Terrorismus zu beteiligen versuchen oder diesen mit Propagandamitteln unterstützen sollen.

Die Hauptvorwürfe lauten Propaganda oder Rekrutierung für Terrororganisationen, Finanzierung derselben sowie dschihadistisch motivierte Reisen. Vor knapp einem Monat war ein IS-Anhänger vom Bundesstrafgericht zu einer Freiheitsstrafe von fünfzig Monaten verurteilt worden.

Parlament verschärft Gesetze

Im Kampf gegen den Terrorismus verabschiedete das Parlament in der vergangenen Woche eine Verschärfung des Strafrechts. Im Zentrum steht eine neue Terrorismus-Strafnorm. Diese stellt das Anwerben, die Ausbildung und Reisen im Hinblick auf einen Terrorakt unter Strafe.

Die Beteiligung an einer terroristischen Organisation wird auf die gleiche Stufe gestellt wie die Beteiligung an einer kriminellen Organisation, die Höchststrafe beträgt in beiden Fällen zehn Jahre. Verabschiedet wurde zudem das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, das der Polizei präventive Massnahmen gegen sogenannte terroristische Gefährder in die Hand gibt. (cki/sda)

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10 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Boomer & Boomer GmbH.
02.10.2020 11:04registriert Juli 2019
"Die Beteiligung an einer terroristischen Organisation wird auf die gleiche Stufe gestellt wie die Beteiligung an einer kriminellen Organisation"
Ich frage mich ob das wirklich gleichzustellen ist. Eine kriminelle Organisation kann vieles bedeuten aber Terrorismus bedeutet fast immer Tote.
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Fritz Spitz
02.10.2020 10:08registriert Juli 2014
Was geschieht eigentlich in der Schweiz mit Terrorverdächtigen? Kommen diese nach einigen Tagen gewahrsam wieder frei und können dann im Prinzip die Terroraktivitäten weiterführen? Weil es gab ja kein Verbrechen, Anschlag etc. Oder gibt es eine mehrjährige Isolationshaft bei einem Verdacht?
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