8851 Überwachungen ordneten die Schweizer Strafverfolger im letzten Jahr an, wie der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) diese Woche mitteilte. Eine Aufschlüsselung im «SonntagsBlick» zeigt, welche Delikte am häufigsten zu einer Überwachung führten.
Die meisten Überwachungen (3257) wurden wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz angeordnet, dahinter folgen Diebstähle (1569). Viele Überwachungen gab es auch wegen Raub (671), Betrug (491) oder der vermeintlich harmlosen Sachbeschädigung (479).
Das ärgert Erik Schönenberger, Geschäftsleiter der Digitalen Gesellschaft. «Eine Personenüberwachung muss immer verhältnismässig sein», sagt er zu SonntagsBlick. «Der einfache Diebstahl gehört zum Beispiel sicherlich nicht zu den schweren Straftatbeständen, die via Telekommunikationsüberwachung verfolgt werden sollten.»
Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr verteidigt die Praxis. Es stimme nicht, dass Bagatelldelikte überwacht werden, sagt Sprecher Nils Güggi. «Beim Diebstahl ist das beispielsweise nur der Fall, wenn es sich etwa um eine hohe Deliktsumme handelt.» Ein geklautes Velo am Bahnhof führe sicher nicht zu einem abgehörten Telefon. «Schliesslich muss das von einem Richter genehmigt werden und das Delikt muss eine Überwachung rechtfertigen», so Güggi. (aargauerzeitung.ch)