Weil es seine Kinder jahrelang im Keller einsperrte, schlug und hungern liess, ist ein Zürcher Ex-Ehepaar am Donnerstag zu langen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Das Bezirksgericht schickt den Vater für 16,5 Jahre ins Gefängnis, die Mutter für 12 Jahre.
Die beiden Kinder seien über Jahre systematisch im Keller eingesperrt worden, sie hätten Schmerzen gehabt, Hunger gelitten und Schikanen, Demütigungen und Erniedrigungen erlebt, sagte der Richter. Was die Kinder erzählt hätten, sei glaubhaft.
Sie hätten zwar zur Schule gekonnt, also nicht etwa wie Natascha Kampusch in Österreich, aber das Verschulden dieser Eltern sei erheblich, so der Richter weiter.
Mutter und Vater hatten während des zweitägigen Prozesses stets versucht, dem anderen die Schuld in die Schuhe zu schieben. Das Gericht hält aber beide für verantwortlich. «Sie handelten gemeinsam und sie hielten den anderen nicht von den Taten ab.»
Der Vater wurde wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung, Gefährdung des Lebens, mehrfacher Freiheitsberaubung, mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern, mehrfacher sexueller Nötigung und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht verurteilt.
Die Mutter erhielt ihre zwölf Jahre für mehrfache schwere Körperverletzung und mehrfache qualifizierte Freiheitsberaubung. Ihren Kindern, die heute junge Erwachsene sind, müssen die Eltern je 70'000 Franken Genugtuung zahlen. Der Vater mit kosovarischen Wurzeln und die Mutter, eine Schweizerin, bleiben mindestens bis März 2021 in Sicherheitshaft, weil Fluchtgefahr besteht.
Folgen hat der Fall nun auch für die damaligen Verantwortlichen der Stadtzürcher Vormundschaftsbehörden, den Vorläufer der heutigen Kesb. «Da ist viel falsch gelaufen», sagte der Richter dazu. Das Gericht selber werde eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen die damaligen Verantwortlichen einreichen.
Das jahrelange Martyrium der Kinder blieb nämlich nicht unbemerkt: Bei den Behörden gingen unzählige Meldungen ein, von Nachbarn, von Lehrern und auch von Ärzten, welche die ausgehungerten Kinder in ihrer Praxis sahen. Die Behörden boten der Familie jeweils nur das Gespräch und ihre Hilfe an – doch sie insistierten nicht.
In all den Jahren, in denen die Eltern ihre Kinder quälten, verhängten die Behörden keine einzige Kindesschutzmassnahme.
Die Liste der Grausamkeiten, die dem ehemaligen Paar zur Last gelegt werden, ist lang. Vater und Mutter sollen die zwei Kinder, einen Sohn und eine Tochter, vier Jahre lang fast jede Nacht und an den Wochenenden eingeschlossen haben.
Zunächst geschah das im Kinderzimmer, später im ungeheizten Keller – manchmal im Dunkeln, ohne Licht. Laut Anklage durften Tochter und Sohn dabei nur selten auf die Toilette und mussten sich auf den Boden erleichtern. Die Mutter zwang das Mädchen einmal, ihr Erbrochenes aufzuessen, den Knaben seinen Kot.
Die Kinder mussten sich auch mit Urin vollgesogene Windeln auf den Kopf setzen und stundenlang stillstehen. Der Vater schlug den Sohn zudem mit einem Sack voller Steine und schubste die Tochter die Treppe hinunter. Eine weitere Tochter und eine Stieftochter, die nicht im Keller leben mussten, missbrauchte er zudem sexuell.
Die Kinder, die heute junge Erwachsene sind, mussten wegen der Folgen dieser «Erziehung» zeitweise IV beziehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Eltern können sich vor Obergericht dagegen wehren. Ob sie dies tun, ist offen. (sda)