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Wenig Erfolg für Solothurner «Richterbeisser» vor Bundesgericht

Wenig Erfolg für Solothurner «Richterbeisser» vor Bundesgericht

17.02.2021, 12:0017.02.2021, 13:53
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Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes wegen vors
Keine Chance für den Beisser vor BundesgerichtBild: sda

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des als «Richterbeisser» bekannt gewordenen Mannes aus dem Kanton Solothurn im Wesentlichen abgewiesen. Der Mann wurde unter anderem wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung verurteilt und kritisierte die Höhe der Strafe.

Das Bundesgericht kommt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass das Obergericht bei der Bemessung der Strafe des Beschwerdeführer weitgehend korrekt vorgegangen ist. Lediglich bei den begangenen Delikten, die mit Busse bestraft wurden, muss das Obergericht die Höhe nach unten korrigieren.

Das Solothurner Obergericht hat dem Verurteilten zudem anstatt 359 nur 357 Tage der Untersuchungshaft angerechnet. Dieses Versehen ist gemäss Bundesgericht von Amtes wegen zu korrigieren. Ansonsten bleibt es bei einer Freiheitsstrafe von 29 Monaten und einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 10 Franken.

Gebissen und geschlagen

Der 58-jährige Schweizer hatte unter anderem einen Gerichtsschreiber zwei Mal ins Gesicht geschlagen und ihn ins Steissbein getreten. Zudem biss er einen Richter in den Daumen.

Es kam noch zu weiteren Vorkommnissen, weshalb der Mann zudem wegen versuchter einfacher Körperverletzung, mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, versuchter Sachbeschädigung und weiterer Delikte verurteilt wurde.

Den Behörden war der Mann bereits seit längerem als Querulant bekannt. Er war ausserdem ein Sympathisant des Brandstifters der St. Ursen-Kathedrale in Solothurn. (Urteil 6B_1074/2020 vom 3.2.2021) (aeg/sda)

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