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Bundesgericht: Umkleidezeit bei Spitalpersonal muss nicht bezahlt werden

Bundesgericht entscheidet: Umkleidezeit bei Spitalpersonal muss nicht bezahlt werden

02.02.2021, 12:0002.02.2021, 13:25
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Medizinisches Personal bei der Arbeit auf einer Abteilung mit Covid-19 Patienten im Kantonsspital Fribourg HFR, am Donnerstag, 12. November 2020 in Fribourg. Angesichts der sanitaeren Lage und der Zun ...
Bild: keystone

Das Bundesgericht hat die Beschwerde von vier Angestellten aus dem Pflegebereich des Spital Limmattals abgewiesen. Sie forderten, dass die Umkleidezeit als Arbeitszeit gilt. Die bisher gelebte Praxis hält das Bundesgericht jedoch durchaus für «fraglich».

Weder das Personalreglement des Spitals Limmattal, noch das kantonale Personalrecht definieren, was alles unter die Arbeitszeit fällt. Das Verwaltungsgericht Zürich musste den Begriff deshalb auslegen. Dafür orientierte es sich an der bisher gelebten Praxis in zahlreichen Spitälern.

Und weil bei vielen eine Schicht erst mit dem Erscheinen auf der Station beginnt, erachtete das Verwaltungsgericht die Umkleidezeit nicht als Arbeitszeit. Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Für die Auslegung des Begriffs hätte sich das Zürcher Verwaltungsgericht jedoch auch an der Rechtsprechung zum privaten Arbeitsrecht und an der Rechtslehre orientieren können, wie das Bundesgericht ausführt. Dort würden Definitionen des Begriffs der Arbeitszeit vermittelt, «welche die erwähnte Praxis in der Tat fraglich erscheinen lassen».

Bessere Lösung möglich

Damit wäre gemäss Bundesgericht durchaus eine andere «ebenfalls vertretbare oder gar zutreffendere Lösung» möglich gewesen. Die erste sozialrechtliche Abteilung in Luzern durfte den Entscheid des Verwaltungsgerichts jedoch nur auf Willkür hin prüfen.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hielt im Februar 2019 fest, dass das Umziehen in die während der Arbeit geforderte Kleidung als Arbeitszeit gelte. Unterdessen wurden in verschiedenen – auch zürcherischen – Spitälern einvernehmliche Lösungen zur Umkleidezeit gefunden. (Urteil 8C_514/2020 vom 20.1.2021) (aeg/sda)

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37 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Joe Smith
02.02.2021 12:38registriert November 2017
Von jetzt an bezahle ich den Maurer auch nur noch fürs Mauern. Das Anrühren des Mörtels und das bereitstellen der Steine betrachte ich als unbezahlte Arbeitsvorbereitung, und ob er nach der Arbeit das Werkzeug waschen will, ist seine Privatangelegenheit.
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nass
02.02.2021 12:59registriert Juni 2017
Danke einmal mehr für Nichts. Irgendwann könnt ihr euch alle selber pflegen.
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skater83
02.02.2021 13:27registriert November 2018
yepp, macht sinn in Zeiten wo aktiv diskussionen über das unterbezahlte und zu knapp vorhandene Pflegepersonal geführt werden zu solch einem entschluss zu kommen...
ist ja nicht so, dass die aktuelle Pandemie aufgezeigt hat, dass die Arbeitsbedingungen und die bezahlung in diesen Systemrelevanten Berufen eh schon scheisse ist...
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