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Unzulässiger Video-Beweis: Urteil gegen Autolenker aufgehoben

Unzulässiger Video-Beweis: Urteil gegen Autolenker aufgehoben

07.01.2021, 12:0007.01.2021, 12:55
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ARCHIV - 06.08.2014, Berlin: Eine sogenannte Dashcam, befestigt an der Windschutzschreibe, filmt den Straßenverkehr aus einem Auto. (zu dpa: «Lässt BGH Dashcam-Aufnahmen vor Gericht als Beweis zu?» vo ...
Bild: dpa

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Autolenkers wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln durch das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt aufgehoben. Als Beweis der Beinahe-Kollision mit einer Velofahrerin diente eine rechtswidrige Videoaufnahme.

Dem Autolenker wurde vorgeworfen, einer vortrittsberechtigten Velofahrerin vor der Synagoge der Israelitischen Gemeinde Basel den Weg abgeschnitten zu haben. Nur dank einem abrupten Ausweichmanöver der Velofahrerin kam es nicht zu einer Kollision.

Die Ereignisse wurden von der Videoüberwachungsanlage der Israelitischen Gemeinde festgehalten. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor. Die Kamera war in Absprache mit der Polizei installiert worden. Jedoch fehlte es an einem gemäss Gesetz dafür notwendigen Reglement.

Das Bundesgericht hat nun festgehalten, dass die Videoaufnahme somit widerrechtlich entstanden ist und nicht als Beweis gegen den Autolenker verwendet werden darf. Nur wenn dem Mann ein schwerwiegendes Delikt vorgeworfen würde, sei eine widerrechtlich erlangte Aufnahme als Beweis zulässig. Dies sei vorliegend nicht der Fall.

Das Appellationsgericht hatte die Videoaufnahme zugelassen, weil die Überwachungsanlage in Absprache mit der Polizei installiert worden sei. Das fehlende Reglement erachtete es als «marginalen» Mangel. Das Persönlichkeitsrecht des Beschwerdeführers auf informationelle Selbstbestimmung sei nur sehr geringfügig tangiert worden. (Urteil 6B_1288/2019 vom 21.12.2020) (aeg/sda)

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35 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Luukituuki
07.01.2021 14:15registriert Mai 2016
Anhalten, aussprechen, froh sein dass nichts passiert ist und anschliessend weitergehen ist heute selten mehr möglich. Sei es seitens des Verursachers oder seitens des Geschädigten
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MeinLieberSchwan
07.01.2021 14:32registriert Januar 2020
Rechtlich gesehen ist das korrekt was das Bundesgericht entschieden hat. Die Polizei ist die Exekutive, die hat nicht zu entscheiden, ob eine Kamera installiert werden darf oder nicht. (Entscheidungskompetenzen) Somit ist der Beweis illegal. Emotionen etc. bitte aussenvor lassen
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Ökonometriker
07.01.2021 14:03registriert Januar 2017
Der Schutz der Privatsphäre ist eine der grössten Errungenschaften der europäischen Zivilisation. Wir sollten, besonders im Informationszeitalter, stolz darauf sein - auch wenn man dann nicht jeden folgenlosen Fehler bestrafen kann.

Der Autofahrer dürfte auch so seine Lektion gelernt haben.
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