Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines mutmasslichen Schmugglers gegen eine zweite Verlängerung seiner monatelangen Untersuchungshaft abgewiesen. Bei einer Grenzkontrolle im Jura hatten die Grenzwächter rund 100'000 Franken im Auto des Betroffenen gefunden. Zudem wurden Kokainspuren festgestellt.
Der in Deutschland wohnhafte Albaner wurde im Juni vergangenen Jahres zusammen mit einem Begleiter kontrolliert, als er die Schweiz verlassen wollte. Die Geldscheine waren unter der Deckenlampe des Autos versteckt.
Beide Männer wurden in Untersuchungshaft gesetzt, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor geht. Der Beschwerdeführer machte gegenüber der Polizei sehr dürftige Aussagen. So verneinte er, dass das kontrollierte Auto auf ihn eingelöst sein. Er wollte zudem die Passwörter zur Entsperrung der sichergestellten Handys nicht bekannt geben.
Obwohl die Untersuchungshaft schon seit Monaten andauert, ist sie gemäss Bundesgericht noch verhältnismässig. Es würden zahlreiche Indizien gegen den Mann vorliegen. Zudem stünden weitere Abklärungen an. Weil von einem gross angelegten Drogenhandel ausgegangen werde, drohe dem Beschuldigten eine lange Freiheitsstrafe. (Urteil 1B_80/2020 vom 13.03.2020) (sda)