(wap) Im Zentrum der am Montag bekannt gewordenen Anklage durch die Bundesanwaltschaft steht ein Tunesier mit Schweizer Pass. Er soll seinen Schweizer Kollegen gemäss Anklage «indoktriniert» haben. Die beiden waren im Februar 2016 verhaftet worden, als sie aus der Türkei in die Schweiz zurückkehrten. Dort waren sie von türkischen Behörden dabei erwischt worden, wie sie in das syrische Kriegsgebiet einreisen wollten. Ihr Ziel: Sich der islamistischen Terrororganisation Islamischer Staat (IS) anzuschliessen.
Dafür hatten sie sich laut Anklage in Europa vorbereitet: Sie sollen Teil einer extremistischen Gruppe gewesen sein, die körperliche Trainings durchführte, um sich für ihren Einsatz im IS fit zu machen. Die Planung war offenbar weit fortgeschritten: In der Türkei kamen die beiden in einem klandestinen Haus unter, erhielten falsche Papiere, Kontakt zu einem Schleuser und die Erlaubnis des IS, in sein Herrschaftsgebiet einzureisen. Beide sollen die Terrorgruppe finanziell unterstützt haben.
Angeklagt sind die beiden nun wegen Verstosses gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen. Dem tunesisch-schweizerischen Doppelbürger wird ausserdem die Rekrutierung zweier Mitglieder für den IS zur Last gelegt. Dabei handelt es sich zum einen um den zweiten angeklagten Schweizer, zum anderen um einen tunesisch-französischen Doppelbürger.
Das Verfahren dokumentiere die «konsequente Strafverfolgung aller Personen in der Schweiz, die sich am dschihadistisch motivierten Terrorismus zu beteiligen versuchen oder diesen mit Propagandamitteln unterstützen», schreibt die Bundesanwaltschaft in einer Medienmitteilung. Insgesamt seien in diesem Zusammenhang rund 70 Strafverfahren hängig.
Die beiden Angeklagten sind laut Bundesanwaltschaft aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Für beide gilt die Unschuldsvermutung. (bzbasel.ch)