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Freund erstochen: Bezirksgericht Horgen verurteilt Bauarbeiter

Freund erstochen: Bezirksgericht Horgen verurteilt Bauarbeiter wegen Mordes

04.05.2021, 11:1104.05.2021, 13:53
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Bezirksgericht HorgenBild: Tages Anzeiger

Das Bezirksgericht Horgen hat am Dienstag einen 33-jährigen Rumänen wegen Mordes zu einer 14-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte Anfang September 2018 in Samstagern ZH seinen Jugendfreund und Arbeitskollegen mit 15 Messerstichen getötet.

Zusätzlich zur Freiheitsstrafe ordnete das Gericht für den Rumänen einen Landesverweis von 13 Jahren an. Der Schwester und den Eltern des Opfers sprach das Gericht Genugtuungen in der Gesamthöhe von 34'000 Franken zu. Der Mann bleibt in Sicherheitshaft.

Mit dem Urteil folgten die Richter weitgehend den Anträgen des Staatsanwalts. Mit dem Strafmass und der Dauer des Landesverweises blieb es aber leicht darunter. Der Ankläger hatte 20 Jahre Freiheitsstrafe und 15 Jahre Landesverweis gefordert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger hatte auf Freispruch mangels Beweisen plädiert und dürfte es deshalb ans Obergericht weiterziehen. Der Beschuldigte schwieg während des gesamten Verfahrens eisern. Auch während des Prozesses am 13. April machte er keine Aussagen.

Waffe wurde nie gefunden

Die beiden Bauarbeiter und Landsleute hatten an einem Abend im September 2018 in einer Firmen-Unterkunft in Samstagern exzessiv getrunken. Die anfänglich ausgelassene Stimmung kippte zusehends ins Aggressive, bis sich die beiden schliesslich blutig prügelten.

Ein etwas älterer Mitbewohner, der vom Gericht als Zeuge befragt wurde, konnte sie trennen. Die beiden Streithähne zogen sich zurück.

Als alle schliefen, schlich sich der Beschuldigte gemäss Anklage aber in den Raum, wo sein Kontrahent schlief. Mit einem selbstgemachten Messer stach er mindestens 15 Mal auf ihn ein und verletzte ihn damit tödlich. Die Waffe wurde nie gefunden. Die Freunde hatten zuvor gemeinsam je ein solches Messer gebastelt.

Kein eindeutiger Beweis

Das Gericht konnte sich für sein Urteil nur auf Indizien stützen. Einen klaren, eindeutigen Beweis für die Täterschaft des Beschuldigten gebe es nicht, sagte der Richter in der mündlichen Urteilsbegründung.

Für die Mehrheit des Dreiergerichts sei der Sachverhalt wegen der Indizien aber erstellt. Es bestünden keine vernünftigen Zweifel daran, dass der Beschuldigte der Täter sei. Ein Mitglied des Gerichts war jedoch der Meinung, dass die Indizien nicht ausreichten.

Der nicht vorbestrafte 33-Jährige war rund ein Vierteljahr vor der Tat auf Vermittlung seines Freundes in die Schweiz gekommen. In der langjährigen Freundschaft der beiden sei es immer wieder zu Auseinandersetzungen gekommen, vor allem, wenn Alkohol im Spiel gewesen sei, sagte der Richter.

Nach der Prügelei habe der Beschuldigte laut Mitbewohnern Drohungen gegen seinen Kontrahenten ausgestossen. Via Handy schrieb er zudem seiner Freundin in Rumänien, falls er sich am Morgen nicht melde, habe er jemanden umgebracht.

Stiche quer durch den Kopf

«Mit brachialer Gewalt und ohne nachvollziehbaren Grund» habe der Beschuldigte dem Opfer schwere Verletzungen zugefügt, zahlreiche Stiche in den Oberkörper und «quer durch den Kopf». Die Tat sei nicht lange im Voraus geplant aber mit direktem Vorsatz verübt worden.

Motiv war laut Gericht Rache und die Wiederherstellung der Ehre nach den vorangegangenen Beschimpfungen und Beleidigungen. Das spätere Opfer habe den Beschuldigten provoziert und ihn als erster angegriffen. Der Verurteilte sei zwar stark betrunken gewesen, seine Schuldfähigkeit deswegen aber nicht vermindert. (aeg/sda)

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