Beatrice B.*, Jahrgang 1966, gehörte zu den ersten Frauen, die Informatik studierten. Mit 33 Jahren gab sie den Beruf als IT-Expertin jedoch der Familie zuliebe auf. Sie heiratete und gebar drei Töchter. Die Familie hatte mehr als genug Geld und leistete sich einen gehobenen Lebensstandard. Zwei Einkommen waren nicht nötig. Denn Beatrice B. hatte einen Manager geheiratet, der 16650 Franken pro Monat verdient.
Das Eheglück währte allerdings nicht ewig. Nach elf Jahren trennte sich das Paar und liess sich später scheiden. Ein epischer Streit um das Geld entstand, der bis vor Bundesgericht führte und dabei eine Debatte um die Rolle der Hausfrau auslöste. Politische Ansichten prallten aufeinander.
Zu kurz kam dabei die Geschichte hinter diesem Urteil. Dabei könnte sie dazu beitragen, zwei Missverständnisse zu klären.
Beatrice B. stritt sich mit ihrem Ex-Mann darüber, ob sie wieder berufstätig werden müsse. Er bestand darauf und wollte ihr deshalb tiefere Unterhaltsbeiträge zahlen. Er bot ihr sogar eine Stelle als Telefonistin in seiner Firma an, die sie jedoch ablehnte.
Sie fand, in ihrem Alter – bei der Trennung war sie fast 45 – sei ihr ein Wiedereinstieg in die Berufswelt nicht mehr zumutbar. Zudem wollte sie wegen der drei Töchter zu Hause bleiben. Diese befänden sich gerade in einer schwierigen Phase. Damit meinte sie die Pubertät.
Selbst die Anwältin der Frau musste der Gegenseite teilweise recht geben. Beatrice B. gab in einer Verhandlung vor dem Solothurner Zivilgericht Bucheggberg-Wasseramt nämlich zu Protokoll:
Der Scheidungsrichter war irritiert. Es sei schlicht unverständlich, dass sie keine Stelle suche, sagte er. Sicher befänden sich die drei Mädchen nicht in einer einfachen Lebensphase. Es sei aber keine Rede davon, dass die Töchter ausserordentliche Unterstützung bräuchten.
Deshalb sei es der Mutter zuzumuten, in Teilzeit wieder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Die Chancen für einen Wiedereinstieg in den IT-Bereich stünden zwar schlecht. Sehr gute Chancen hätte sie aber auf eine Teilzeitanstellung in der Pflege, wenn sie einen Kurs des Roten Kreuzes absolvieren würde. Oder sie könnte im Gastgewerbe oder im Detailhandel arbeiten.
Der Richter rechnete aus, was sie in der Pflege theoretisch verdienen könnte, und zog diesen Betrag von den Unterhaltszahlungen ab. Das Solothurner Obergericht und das Bundesgericht bestätigten den Entscheid im Grundsatz. Zu einem Fall von nationaler Bedeutung wurde das Urteil, weil das Bundesgericht dabei die sogenannte 45er-Regel aufhob.
Sie betrifft Hausfrauen, die während der Ehe nicht berufstätig waren. Früher galt eine starre Formel: Wenn sie bei der Scheidung älter als 45 waren, hatten sie Anspruch auf volle Unterhaltszahlungen. Neu mutet ihnen das Bundesgericht grundsätzlich zu, einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Ausnahmen sind möglich, wenn die Frau kleine Kinder betreuen muss oder schlicht keine Chance hat, eine Stelle zu finden. Es kommt immer auf den Einzelfall an.
Den Praxiswechsel hat das Bundesgericht Anfang März publik gemacht und damit eine emotionale Debatte ausgelöst. Gelobt wurde der Entscheid, weil er die Emanzipation stärke. Kritisiert wurde er, weil er von falschen Voraussetzungen ausgehe. Weil die Gleichstellung noch nicht erreicht sei, seien manche Frauen bisher zu einer traditionellen Rollenteilung gezwungen gewesen und würden nun dafür bestraft. Das Urteil des Bundesgerichts wurde zudem als Überraschung dargestellt, das die Politik überrumple.
Die Geschichte von Beatrice B. zeigt folgende zwei Missverständnisse auf.
Erstens: Es geht in diesem Fall nicht primär darum, dass sie keine Stelle fand, sondern dass sie schlicht keine suchen wollte.
Zweitens: Der Praxiswechsel kommt nicht überraschend. Er hat sich seit Jahren abgezeichnet, weshalb der Scheidungsrichter schon so entschieden hat und selbst die Anwältin ihre Klientin davor gewarnt hat.
Das Umdenken begann nämlich schon 1996 mit der Einführung des neuen Scheidungsrechts. Dieses führte das Primat der Eigenversorgung ein. Nur wenn eine Hausfrau nach der Scheidung nicht dazu in der Lage war, musste ihr der Mann Unterhaltsbeiträge zahlen. Vorher galt noch das sogenannte Scheidungsverschulden; ein Begriff aus einer anderen Zeit. Er bedeutete zum Beispiel: Wenn eine Frau fremd ging und die Ehe dadurch in die Brüche ging, hatte sie weniger Anrecht auf Unterhaltsbeiträge.
Das Bundesgericht erwähnte die 45er-Regel im Jahr 1988 zum ersten Mal. Mit dem neuen Scheidungsrecht wurde sie aber stetig gelockert. Andere Kriterien wie die Gesundheit, Ausbildung oder die Lage auf dem Arbeitsmarkt wurden wichtiger. Wer kurz vor dem Pensionsalter steht und schlechte Jobaussichten hat, erhält auch weiterhin die vollen Unterhaltsbeiträge.
Stefan Altermatt ist der Amtsgerichtspräsident des Bezirks Bucheggberg-Wasseramt, der das erste Urteil im Fall von Beatrice B. gefällt und damit zum Praxiswechsel des Bundesgerichts beigetragen hat. Er sagt auf Anfrage:
*fiktiver Name
z.B. Teilzeitarbeit, leben unter den Verhältnissen um ein fettes Polster anzusparen, weniger Kinder etc.
Bestünde eine nahezu 50% Chance das man beim Überqueren einer Strasse tod gefahren wird, würde kaum jemand blind darüber laufen. Die meisten würden sich absichern...
Bei der Gründung einer Familie scheinen aber viele keinen Deut zu überlegen. Das fängt schon beim Budget an und hört bei der Trennung auf.