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St.Gallen: Schuldsprüche im Tötungsdelikt von Ganterschwil bestätigt

«Opfer skrupellos getötet»: Schuldsprüche im Tötungsdelikt von Ganterschwil bestätigt

01.04.2021, 16:5001.04.2021, 17:01
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Die Beschriftung des Kantonsgerichts St. Gallen, aufgenommen am Montag, 3. November 2014, in St. Gallen. (KEYSTONE/Gian Ehrenzeller)
Bild: KEYSTONE

Das St.Galler Kantonsgericht hat am Donnerstag die Schuldsprüche der Vorinstanz zum Tötungsdelikt in Ganterschwil SG vom Herbst 2015 bestätigt. Ein 35-jähriger Nordmazedonier erhält wegen Mordes eine Freiheitsstrafe von 19 Jahren. Sein Gehilfe bleibt ebenfalls verurteilt.

In der Berufungsverhandlung vom 29. März hatten sowohl der wegen Mordes beschuldigte 35-jährige Nordmazedonier wie auch sein mitangeklagter Gehilfe Freisprüche verlangt. Die Anklage forderte höhere Strafen.

Das St.Galler Kantonsgericht verurteilte in seinem noch nicht rechtskräftigen Entscheid den Hauptangeklagten wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 19 Jahren. Sein Kompagnon und Chauffeur bei der Tat, ein 56-jährigen Schweizer, erhält wegen Gehilfenschaft zu vorsätzlicher Tötung eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Damit werden die Urteile des Kreisgerichts Toggenburg vom 19. März 2020 bestätigt.

Das Kantonsgericht sieht es als erwiesen an, «dass der Haupttäter sein Opfer skrupellos getötet und damit den Tatbestand des Mordes erfüllt hat», heisst es in der kurzen Begründung. Der Mitbeschuldigte habe dazu Hilfe geleistet. Es habe sich um ein faires Verfahren gehandelt, insbesondere sei das Recht auf eine angemessene Verteidigung gewährleistet gewesen.

Konkurrent aus dem Weg geräumt

In der Berufungsverhandlung hatte der Staatsanwalt die Tat vom September 2015 einen «Vergeltungs- und Beseitigungsakt» genannt. Der 35-Jährige habe ein Verhältnis mit einer Frau gehabt, die er unbedingt heiraten wollte, um nicht aus der Schweiz ausreisen zu müssen. Doch die Beziehung scheiterte und die Frau entschied sich für einen 36-jährigen Slowaken. Diesen Konkurrenten habe er aus dem Weg räumen wollen.

In der Darstellung der Anklage sah der Ablauf so aus: Der Nordmazedonier liess sich vom 56-jährigen Schweizer nach Ganterschwil fahren. Auf einem Feldweg entdeckte er die Frau und den Slowaken. Er stieg aus dem Auto und feuerte mehrere Schüsse auf den Nebenbuhler ab. Danach stiess er seinem Opfer auch noch ein Messer in die Brust. Wenige Stunden später wurden er und sein Gehilfe in einem Bordell am Bodensee verhaftet.

Aussage verweigert

Ein Geständnis lag nicht vor. Wie schon vor dem Kreisgericht Toggenburg verweigerte der Hauptangeklagte die Aussage. Sein Gehilfe bestätigte aber bei der Befragung, dass der Nordmazedonier aus dem Auto ausgestiegen und «gleich geschossen» habe.

Der Verteidiger des 35-Jährigen verlangte einen Freispruch und erklärte, sein Mandant sei von der ersten Pflichtverteidigerin nur mangelhaft vertreten worden. Niemand habe gegen die einseitige Untersuchung interveniert. Es gebe erhebliche Zweifel am angeklagten Sachverhalt.

Der Staatsanwalt entgegnete, es habe keinen vorschnellen Untersuchungsfokus gegeben. Die Anklage stütze sich auf die Erklärungen des Gehilfen ab, aber auch auf die Schilderungen der Frau, die bei der Tat direkt neben dem Opfer stand. Diese Aussagen seien im Kern glaubhaft. (aeg/sda)

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