Ex-Fifa-Präsident Sepp Blatter muss sich gegen Filz-Vorwürfe verteidigen. Die Bundesanwaltschaft ermittelt seit fast vier Jahren gegen ihn wegen des Verdachts auf ungetreue Geschäftsbesorgung. Im Vordergrund steht eine Zahlung von zwei Millionen Franken an seinen Freund Michel Platini, den früheren Präsidenten des europäischen Fussballverbandes.
Blatter kennt als ehemals mächtigster Mann des Weltfussballs viele Leute. Wenn ihm korrupte Geschäfte vorgeworfen werden, relativiert er seine Beziehungen. Es kann aber auch vorkommen, dass er seine Beziehungen betont, wenn er sich davon einen Vorteil erhofft. Dies hat er soeben in einem Nebenverfahren versucht. Ohne Erfolg: Das Bundesstrafgericht schmettert Blatters Beschwerde in einem nun publizierten Urteil ab.
Darum geht es: Blatter wollte erreichen, dass der Staatsanwalt des Bundes, der die Ermittlungen gegen ihn leitet, das Verfahren hätte abgeben müssen. Es handelt sich um Thomas Hildbrand. Blatter beschreibt in seiner Beschwerde sein Verhältnis zu ihm: Beide seien in der Oberwalliser Gemeinde Visp aufgewachsen. Schon ihre Väter hätten sich «bestens gekannt» und seien «freundschaftlich miteinander verkehrt».
Auch die nächste Generation pflegte Kontakte. So war Blatters Cousin mit der verstorbenen Schwester des Staatsanwalts verheiratet gewesen. Das Paar hatte zwei Kinder, die sowohl zu Blatter als auch zum Staatsanwalt in Verbindung stehen. Blatter lud sie an Fifa-Anlässe ein, zum Beispiel an die Verleihung des Weltfussballers des Jahres. Der Staatsanwalt wiederum war der Götti eines der Kinder. Blatter und der Staatsanwalt trafen hier und da auch persönlich aufeinander: an gemeinsamen Festen der Familien, wie Blatter in seiner Beschwerde schreibt. Diese Beziehungen würden den Anschein der Befangenheit erwecken, behauptet Blatter.
Der ehemalige Fifa-Präsident hat für seine Beschwerde zwei Motive. Ein offizielles und ein inoffizielles. Er gibt an, er befürchte Nachteile. Wenn das Verfahren eingestellt werde, könnte es heissen, der Staatsanwalt schone ihn als Kompagnon. Um diese Vorwürfe zu verhindern, könnte sich die Bundesanwaltschaft auch gezwungen sehen, den Fall zur Anklage zu bringen, obwohl eigentlich kein Anlass dazu bestehe. Blatter handelt allerdings nicht nur aus rationalen Überlegungen: Die Beschwerde ist auch die Trotzreaktion eines gekränkten Mannes.
Aus Sicht von Staatsanwalt Hildbrand sind die familiären Verstrickungen unbedeutend. Schliesslich sei seine Schwester vor 20 Jahren von Blatters Cousin geschieden worden und 2002 verstorben. Zum geschiedenen Ehemann pflege er keinen Kontakt. Auch in Visp unterhalte er keine sozialen Kontakte mehr, da er seit zwanzig Jahren nicht mehr dort wohne. Es bestehe kein realer Bezug zu Blatters Familie.
Die verwandtschaftlichen Beziehungen alleine genügen gemäss dem Gericht «offensichtlich nicht», um Befangenheit geltend zu machen. Denn dafür verlangt die Strafprozessordnung eine Verwandtschaft oder ein Verschwägerung bis und mit dem dritten Grad. Ein Cousin ist jedoch ein Verwandter vierten Grades. Das Gericht sieht zudem keine Anhaltspunkte, die «auf irgendein persönliches Verhältnis, geschweige denn auf ein besonderes Verhältnis» zwischen Blatter und dem Staatsanwalt hindeuten würden. Daran ändere auch nichts, dass das Fifa-Verfahren «unter ganz besonderer Beobachtung der Öffentlichkeit» stehe. Es besteht also kein Anschein von Befangenheit, wie das Gericht urteilt.
Das Urteil illustriert, in welchem Zustand sich der Fifa-Verfahrenskomplex befindet. Die Bundesanwaltschaft führt 25 Verfahren, bisher ohne einen nennenswerten Erfolg. Dominiert werden die Ermittlungen von Befangenheitsvorwürfen. Bundesanwalt Michael Lauber musste in den Ausstand treten, weil er sich ausser Protokoll mit Gianni Infantino, Blatters Nachfolger, getroffen hatte. Verfahrensleiter Olivier Thormann räumte seinen Posten, nachdem gegen ihn unberechtigte Vorwürfe erhoben worden waren. So kam Hildbrand zu seinem Amt, das ihm Blatter nun wegnehmen lassen wollte.
In der «NZZ» hat sich Blatter bereits zum jüngsten Urteil geäussert. Er wolle das so stehen lassen und die Schweizer Gerichte nicht weiter damit beschäftigen. Was für eine noble Geste, könnte man nun meinen. Doch wer das Kleingedruckte des Urteils liest, stellt fest, dass dieses gar nicht angefochten werden kann.
Blatters Argumentation war juristisch chancenlos. Vertreten wurde der gefallene Fussballkönig von Lorenz Erni, der als Staranwalt bezeichnet wird. Die aktuelle Niederlage verdeutlicht die Bedeutung dieses Attributs. Ein Staranwalt ist in diesem Fall ein Anwalt, der einen Star vertritt, aber nicht unbedingt ein Anwalt, der argumentiert wie ein juristischer Star. Ein Ziel hat er aber erreicht: eine weitere Verzögerung. (aargauerzeitung.ch)
Vito Blatter, oder war es Sepp Corleone? 🤔