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Total 49 Jahre Freiheitsstrafe gegen sieben Drogenhändler

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Total 49 Jahre Freiheitsstrafe gegen sieben Drogenhändler

03.12.2019, 10:09
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Ein Berner Gericht hat sieben Afrikaner zu Freiheitsstrafen von zusammengezählt 49 Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Regionalgericht sprach die sieben Männer schwerer Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und teilweise der Geldwäscherei schuldig.

Wie aus dem am Dienstag Medienschaffenden abgegebenen Urteil hervorgeht, wurden alle sieben Angeklagten wegen mengenmässig qualifizierten, banden- und gewerbsmässig begangenen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen. In sechs Fällen kommt Geldwäscherei dazu, teilweise gewerbsmässig begangen.

Die tiefste Strafe beträgt 3 Jahre 9 Monate, die höchste 10 Jahre 2 Monate.

Es geht um einen umfangreichen Handel mit Kokain zwischen Holland und der Schweiz. Berner Polizisten kamen dem Netzwerk im März 2015 auf die Spur, als sie zwei Männer in einem Auto kontrollierten. In einem Ersatzreifen entdeckten die Polizisten vier Kilo Kokain.

Die Ermittlungen zeigten, dass die beiden Männer nicht zum ersten Mal Kokain von Holland in die Schweiz gebracht hatten.

Zur selben Zeit ermittelten die Bundesbehörden gemeinsam mit Westschweizer Kantonen gegen ein Holland-Schweiz-Netzwerk. Dessen Transporteure brachten das Kokain in Fahrzeugen oder als Bodypacker im eigenen Körper in Schweizer Depots.

Die Ermittlungen wurden koordiniert, und nach und nach gab es weitere Drogenfunde. So stiessen die Fahnder im Raum Köniz auf einen Mann, der 201 Fingerlinge voll Kokain in seinem Körper ins Land geschmuggelt hatte.

Der älteste Verurteilte ist 59 Jahre alt, der jüngste 34. Ihnen warf die Staatsanwaltschaft vor, in verschiedenen Rollen als Organisatoren, Transporteure und Grossverteiler am Kokainhandel beteiligt gewesen zu sein.

Die Drogen wurden laut Anklage zu Grosshändlern in Depots im Kanton Bern sowie in Basel, Vevey und Lausanne gebracht. Von dort aus wurde das Kokain weiter verteilt.

Der Prozess in Bern dauerte drei Wochen lang. Die Anklageschrift umfasste gut 160 Seiten. Die meisten der Verurteilten befinden sich im vorzeitigen Strafvollzug respektive in Sicherheitshaft. Das Urteil kann weitergezogen werden. (sda)

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