Schweiz
Justiz

Parlament könnte erstmals seit langem einen Straftäter begnadigen

Nach einer Begnadigung aus dem Gefängnis entlassen werden – das ist auch in der Schweiz möglich: Jeder Verurteilte kann ein entsprechendes Gesuch stellen (Symbolfoto).
Nach einer Begnadigung aus dem Gefängnis entlassen werden – das ist auch in der Schweiz möglich: Jeder Verurteilte kann ein entsprechendes Gesuch stellen (Symbolfoto).Bild: shutterstock

Gnade vor Recht? Erstmals seit langem könnte das Parlament einen Straftäter begnadigen

Die 246 Volksvertreter in Bern haben es nach Jahren wieder mit einem Begnadigungsgesuch zu tun. Sie müssen entscheiden, ob einem rechtskräftig Verurteilten die Strafe erlassen wird. Die Vergangenheit zeigt: Dazu braucht es viel.
09.09.2020, 07:35
Sven Altermatt / CH Media
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Selbst gestandene Parlamentarier, die in Bern schon so einiges erlebt haben, lässt das nicht kalt: dass sie auf einmal die Macht über einen einzelnen Menschen haben.

Sie, die Volksvertreter, die sonst der ureigensten Aufgabe der Demokratie nachgehen, Gesetze machen und die Regierung kontrollieren. Sie also müssen nun über das Schicksal eines Bürgers entscheiden; darüber, ob einem rechtskräftig Verurteilten ganz oder teilweise die Strafe erlassen wird. Vielleicht darf er dann das Gefängnis vorzeitig verlassen, vielleicht – auch das wäre möglich – muss er eine happige Busse nicht bezahlen.

Wie passt das in einen modernen Rechtsstaat? Das Gesetz kennt keine Gnade, sagt man. Der Satz ist schnell dahingesagt. Aber wenn die 246 Mitglieder von Ständerat und Nationalrat wollen, können sie Gnade vor Recht walten lassen. Das geht oft vergessen. Erstmals seit zwölf Jahren muss die Vereinigte Bundesversammlung in der laufenden Session wieder über ein Begnadigungsgesuch befinden. Die Parlamentarier werden dies praktisch im Geheimen tun, denn die Zuschauer werden nicht wissen, um welche Person es geht. Noch so ein Anachronismus, schliesslich sind Parlamentssitzungen wie Gerichtsverhandlungen grundsätzlich öffentlich.

Zuständig für die Gesuche ist die Begnadigungskommission, der 17 Mitglieder aus beiden Ratskammern angehören. Sie prüfen den jeweiligen Fall, ziehen den Bundesrat zu Rate und unterbreiten dann der Bundesversammlung einen Antrag. Keines der aktuellen Kommissionsmitglieder hat sich freilich je zuvor mit einem Gnadengesuch befasst – bei der konstituierenden Sitzung heute Mittwoch betreten sie Neuland. Erst nach den Beratungen soll anonymisiert bekanntgegeben werden, um welchen Fall es geht.

Ein Gnadenakt als «Wohltat»

In bestimmten Fällen kann das Bundesparlament seine Gnade ausserhalb des geltenden Rechts walten lassen: Nämlich dann, wenn das Bundesstrafgericht oder eine Behörde des Bundes geurteilt hat. Bei allen weiteren Verurteilungen ist das Gnadenrecht jeweils Sache des zuständigen Kantons. Hier entscheiden oft wiederum deren Parlamente – als Volksvertretung – über Begnadigungen.

Ist das Begnadigungsrecht in einem modernen Rechtsstaat noch zeitgemäss?

Damit bildet die Schweiz eine Ausnahme. Einst beriefen sich nur Könige oder Kaiser auf Gottesgnadentum, und in den meisten Staaten treten gemäss Verfassung weiterhin die Regierenden als Gnadenherren auf. So macht US-Präsident Donald Trump immer wieder Schlagzeilen, weil er gerne und oft verurteilte Straftäter begnadigt.

In einer Demokratie steht die Begnadigung quer in der Landschaft. Muss das geltende Recht nicht konsequent durchgesetzt werden? Darf das Parlament die Gerichte ausschalten? Schon für den grossen Aufklärer Immanuel Kant war das Begnadigungsrecht ein Willkürakt. Er sprach vom «schlüpfrigsten» unter allen Rechten des Souveräns. Es diene ihm nur dazu, «um den Glanz seiner Hoheit zu beweisen und dadurch doch in hohem Grade Unrecht zu tun».

Heute wird das Begnadigungsrecht als Korrektiv verstanden. Als «ausserordentlichen Eingriff in den Gang der Justiz», wie es in einem Berner Gesetzeskommentar heisst. Darin ist die Rede von einer «Wohltat», und das trifft es ganz gut.

Zwar kann jeder Verurteilte ein Gesuch um Begnadigung stellen. Einen Anspruch auf Begnadigung hat man allerdings nicht, es gibt weder ein Urteil noch eine Verfügung. Das Parlament muss sich nicht rechtfertigen, warum es Gnade gewährt oder versagt. Es kann eine Strafe, die durch ein rechtskräftiges Urteil gesprochen worden ist, einfach erlassen oder abmildern. Ohne Auflagen.

Ist das alles überhaupt noch zeitgemäss?

SP-Nationalrätin Franziska Roth ist Mitglied der Begnadigungskommission. Dass das Begnadigungsrecht hie und da als Anachronismus bezeichnet werde, sei nachvollziehbar. «Aber ich fände es falsch, dieses abzuschaffen», sagt sie. Es sei ein allerletzter Ausweg in Härtefällen, die sich selbst im besten Rechtssystem nie ganz ausschliessen liessen. «Umso mehr stehen wir in der Kommission in der Pflicht, uns sorgfältig und gewissenhaft mit den Fällen zu beschäftigen», so Roth.

Die Solothurner Neo-Nationalrätin Franziska Roth diskutiert mit dem Zürcher Nationalratskollegen Angelo Barrile über eine Co-Kandidatur für das SP-Präsidium. (Archivbild)
Fände es falsch, das Begnadigungsrecht abzuschaffen: SP-Nationalrätin Franziska Roth. Auch wenn dieses ein Anachronismus sei.Bild: KEYSTONE

Derweil findet ihr Kommissionskollege und CVP-Nationalrat Stefan Müller-Altermatt, man könnte auf grundsätzlicher Ebene durchaus darüber diskutieren, ob das Begnadigungsrecht noch zeitgemäss ist:

«In einem auf Prinzipien beruhenden Rechtsstaat mit Gewaltentrennung erinnert dieses schon ein wenig an Zeiten, in denen die Obrigkeit in Gerichtsentscheide eingreifen konnte.»

Ob ein Gesuchsteller «gnadenwürdig» ist, hängt zum einen von der Art seines Delikts und seinem Verhalten seither ab. Zum anderen wird dessen persönliche Situation beurteilt; konkret die Frage, ob eine Strafe eine vom Gesetz nicht gewollte, gar unerträgliche Härte darstellt. Trennscharf ist das alles natürlich nicht. Am Ende entscheidet das Parlament nach Ermessen.

Stefan Mueller-Altermatt, CVP-SO, spricht waehrend der Sommersession der Eidgenoessischen Raete, am Mittwoch, 10. Juni 2020 im Nationalrat in einer Ausstellungshalle von Bernexpo in Bern. Damit das Pa ...
CVP-Nationalrat Stefan Müller-Altermatt fragt: Ist das Begnadigungsrecht in einem modernen Rechtsstaat noch zeitgemäss?Bild: keystone

Auf Bundesebene ist es wie in den Kantonen: Begnadigungsgesuche werden nicht oft gestellt. Und noch weniger oft wird ihnen stattgegeben. Wobei das eine direkt mit dem anderen zu tun haben dürfte. Dass es nur wenige Gesuche gibt, dürfte überdies ein Indiz dafür sein, dass die Justiz gut arbeite, ist SP-Nationalrätin Roth überzeugt. In den Jahren 1997 bis 2008 befasste sich das Parlament mit zehn Begnadigungsgesuchen, immerhin zwei davon wurden gutgeheissen.

Gnade für einen Metzger in schwieriger Lage

Der Gnade teilhaftig wurde zuletzt ein Metzger. Im Jahr 2002 erliess das Parlament dem damals 50-jährigen Mann eine Busse von 8000 Franken. Diese war ihm zuvor von der Zollverwaltung aufgebrummt worden, weil er über 900 Kilogramm Fleisch ohne Anmeldung in die Schweiz eingeführt hatte. Die Begnadigungskommission fand, dass er durch die vollumfängliche Nachzahlung guten Willen und Sühnebereitschaft gezeigt habe. Der urteilenden Behörde sei nicht bekannt gewesen, dass der Mann inzwischen durch einen Autounfall berufsunfähig geworden sei und sich finanziell in einer schwierigen Lage befinde.

Nicht begnadigt wurde etwa ein libanesischer Flugzeugentführer und Mörder, der wegen seines Gesinnungswandels eine Strafminderung verlangte. Ebenso wenig ein Ex-Bundesangestellter, der die Eidgenossenschaft um einen Millionenbetrag betrogen hatte.

Der frühere Beamte führte vergeblich ins Feld, die Haftstrafe mache seine in der Zwischenzeit mühsam wieder aufgebaute Existenz zunichte. Es ist ein Argument, das sich unter den Gesuchstellern grosser Beliebtheit erfreut, bei den gnädigen Damen und Herren des Parlaments aber kaum je zieht. (cki)

Und andere Länder? Trump lässt grosszügig Gnade walten
Dass einem Verurteilten eine Strafe erlassen oder gemindert wird, ist keine juristische Erfindung. Schon im frühen Christentum gab es das Motiv des Sünders, der den barmherzigen Gott um Gnade anfleht, obwohl er weiss, dass er sie nicht verdient. Jahrhunderte später, in der Zeit der Aufklärung, kam das Gnadenrecht als Willkürakt in Verruf. Doch die Verfassungen fast aller moderner Staaten kennen dieses weiterhin – als eine Art letztes Korrektiv für ungewollte Härten des Gesetzes. In den meisten Ländern liegt die Begnadigung in der Befugnis des Staatsoberhaupts. Zwischen den einzelnen Gnadenrechten gibt es jedoch grosse Unterschiede: Im Fokus stehen immer wieder die USA. Hier kann der Präsident jederzeit eine Begnadigung aussprechen, auch vor oder während eines Prozesses. Bei einer «Commutation» wird das Strafmass verringert, bei einem «Pardon» sogar das Verbrechen vergeben. Der betroffene Verurteilte gilt in beiden Fällen als unschuldig. Fast alle US-Präsidenten haben ihr Gnadenrecht gerne und oft genutzt. Gerald Ford begnadigte in den 1970er-Jahren nach der Watergate-Affäre seinen Vorgänger Richard Nixon, und zwar für «alle Delikte gegen die Vereinigten Staaten». Die Causa ging in die Geschichtsbücher ein. Auch der amtierende US-Präsident Donald Trump weiss Begnadigungen für politische Zwecke zu nutzen. So erliess er Roger Stone, seinem in der Russland-Affäre verurteilten Vertrauten, eine mehrjährige Gefängnisstrafe. Das Urteil gegen den Politberater sei «ungerecht», begründete Trump kürzlich seinen Entscheid. Auf die eigentlich übliche, aber freiwillige Vorprüfung des Gnadengesuchs durch das Justizministerium verzichtete der Präsident. (sva)
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41 Kommentare
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Thurgauo
09.09.2020 08:57registriert November 2017
Meiner Meinung nach sollte diese Möglichkeit weiterhin bestehen. Auch unser Rechtsystem ist nicht unfehlbar. Man wird sicher irgendwann noch froh sein, dass diese Möglichkeit existiert. Zumal die Latte extrem hoch gesetzt ist.
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insert_brain_here
09.09.2020 09:10registriert Oktober 2019
Es gibt Situationen in der ein Mensch de jure eine Straftat begeht aber allgemeinem Rechtsempfinden richtig gehandelt hat. Während der Richter an das Gesetz gebunden ist kann das Parlament in solchen Fällen eine Ausnahme machen. Ob das in diesem Falle nach meine persönlichen Rechtsempfinden korrekt ist kann ich natürlich nicht sagen, da nicht bekannt ist um welche Straftat es sich denn handelt.
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ChillDaHood
09.09.2020 09:53registriert Februar 2019
Nun, in den USA:
Der abtretende Präsident erlässt als letzte Handlung "seinen Kollegen" die Strafe - diskutabel.

Wäre es der Bundesrat, wäre ich auch skeptischer - z.B. könnte eine SVP-FDP Mehrheit wirtschaftskriminelle begnadigen, während der kleine Bürger brennen muss.

Aber dass das gesamte vereinigte Parlament begnadigen kann, finde ich richtig. Für absolute Härtefalle, die juristisch klar, aber menschlich nicht nachvollziehbar sind. Was dann die absolute Ausnahme sein soll.
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