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Wie die Polizei Bundesanwalt Lauber ins Bundeshaus einschleuste

Wie die Polizei Bundesanwalt Lauber ins Bundeshaus einschleuste

Heute ist der Tag der Vorentscheidung. Wird Michael Lauber als Bundesanwalt wiedergewählt, oder stolpert er über seine Geheimtreffen mit dem Fifa-Boss Infantino?
17.09.2019, 16:2918.09.2019, 08:53
Henry Habegger / ch media
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Der Van mit dem Bundesanwalt vor der Hintertür angekommen. Der Fahrer steigt aus, Lauber bleibt sitzen.
Der Van mit dem Bundesanwalt vor der Hintertür angekommen. Der Fahrer steigt aus, Lauber bleibt sitzen.Bild: CHMedia

Schon die Anfahrt ins Berner Bundeshaus war beschwerlich für Lauber. Erneut liess er sich vom Bundessicherheitsdienst ins Bundeshaus eskortieren.

Der Vorgang war skurril. Um 15.14 Uhr steuerte ein schwarzer Van mit abgedunkelten Scheiben einen Seiteneingang beim Bundeshaus an. Der Van hielt, zwei Polizisten des Bundessicherheitsdienstes warteten an der offenen Bundeshaustür, um Lauber im Empfang zu nehmen. Aber es gab ein Problem: Ein Journalist stand mit einer Handykamera da und machte Anstalten, den Lauber beim Aussteigen zu fotografieren. Also besprach sich der Fahrer mit den Polizisten.

Nachdem der Fahrer den Van umparkiert hat, steigt Lauber im Schutz des Gefährts aus. Er dreht den Kopf weg, als er Richtung Hintertüre geht.
Nachdem der Fahrer den Van umparkiert hat, steigt Lauber im Schutz des Gefährts aus. Er dreht den Kopf weg, als er Richtung Hintertüre geht.bild: chmedia

Die Lösung für das Problem: Der Fahrer setzte den Wagen wieder in Bewegung und parkierte ihn um. Er stellte das Gefährt so hin, dass der Bundesanwalt gleichsam im Schutz der Karosserie aussteigen konnte. Und Lauber drehte auch noch seinen Kopf weg, um sicher zu gehen, dass sein Gesicht nicht im Bild ist.

Flucht vor Fotografen

Das gleiche Prozedere wiederholte sich Minuten später oben bei Zimmer 4 im Bundeshaus, wo die Grünen tagten. Lauber kam schnellen Schrittes aus dem Herren-WC, zu dem der Hintereingang beim Bundeshaus führt. Und er drehte den Kopf weg, um den Kameras zu entgehen.

Es steht viel auf dem Spiel. Heute war der Tag der Vorentscheidung für Bundesanwalt Michael Lauber. Er stellte sich zwei Fraktionen im Bundeshaus zum Hearing. Den Grünen und der SVP. Der angeschlagene Bundesanwalt kämpft um seine Wiederwahl. Seine Chancen stehen derzeit schlecht, denn es zeichnet sich eine Mehrheit gegen ihn ab.

Gelingt es Lauber und seinen Supportern noch, das Blatt zu wenden?

Kein Heimspiel bei den Grünen

SVP unterstützt Lauber - Grüne Fraktion ohne Wahlempfehlung
Die Fraktionen der SVP und der Grünen haben am Dienstag den umstrittenen Bundesanwalt Michael Lauber angehört. Die SVP unterstützt die Wiederwahl Laubers, die Grünen geben keine Wahlempfehlung ab. Für die SVP-Fraktion gab die Wahrung der Kontinuität den Ausschlag, wie sie am Dienstagabend mitteilte. Zugleich verlangte sie bei der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) eine Entflechtung und reicht dazu eine Parlamentarische Initiative ein. (sda)

Um 15.30 Uhr trat Lauber sein Hearing bei den Grünen an. Das war kein Heimspiel, war es doch die Basler Grüne Sibel Arslan, die einen der beiden Anträge zur Nichtwiederwahl gestellt hatte. Bereits am letzten Mittwoch war Lauber, unbemerkt von den Medien, bei den Grünliberalen angetreten. Eine einzige Fraktion hörte den Bundesanwalt nicht an: Die BDP. Zwar gab es auch dort einen Antrag auf Anhörung, aber die Mehrheit war dagegen. Zumal der zweite Antrag zur Nichtwiederwahl vom Berner BDP-Nationalrat Lorenz Hess stammte. Die Meinungen in der BDP sind gemacht: Lauber ist unwählbar.

Hart umkämpft war die Sache bei der SVP, viele Meinungen sind bereits gemacht, Lauber hat Befürworter, aber wohl mindestens so viele Gegner. Die Fraktion hatte sich bereits einmal im Verhältnis 3 zu 2 gegen Lauber ausgesprochen. Aber da waren nur etwa 40 Leute da. Fraktionsmitglieder berichten von einer überaus heftigen ersten Auseinandersetzung um den Bundesanwalt, in der teilweise die Fetzen flogen. «Es gibt zwei Lager bei uns, die sich unversöhnlich gegenüberstehen», berichtete noch heute Mittag ein Fraktionsmitglied. Wobei das Anti-Lauber-Lager zumindest vor dem Hearing stärker zu sein schien.

SVP hört auch die Aufsicht an

Um 16 Uhr hörte die SVP den Bundesanwalt an, zudem die beiden Chefs der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft AB-BA. Den amtierenden Präsidenten Hanspeter Uster (Grüne), der ein Disziplinarverfahren gegen Lauber führt. Und dessen Vorgänger Niklaus Oberholzer (SP), der als Supporter von Lauber gilt. Dass die Fraktionsleitung Oberholzer einlud, sorgte für einige rote Köpfe in der SVP. Bei Abschluss dieses Artikels waren die Gespräche im Gang.

Bereits angehört wurde Lauber von der CVP (Stimmfreigabe), FDP (mehrheitlich für Lauber) und der GLP (noch keine Parole). Nächste Woche folge noch die SP. Einzig die BDP beschloss, Lauber nicht anzuhören. Die klare Mehrheit wird ihn nicht wählen.

Die Wahl findet am 25. September in der Vereinigten Bundesversammlung statt. Lauber ist vor allem wegen seinen nicht protokollierten und nicht wirklich erklärten Geheimtreffen mit Fifa-Boss Gianni Infantino unter Druck.

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Michael Lauber gibt PK zum Fifa-Treffen
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Michael Lauber gibt PK zum Fifa-Treffen
Bundesanwalt Michael Lauber will trotz des zunehmenden Drucks Bundesanwalt bleiben.
quelle: epa/keystone / peter klaunzer
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Video: srf
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29 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Doppelpass
17.09.2019 18:45registriert Februar 2014
"Dreht den Kopf weg, um den Fotografen zu entgehen". Sehr rücksichtsvoll von Lauber. Ist bestimmt kein schöner Anblick; hat ja sein Gesicht verloren. Wer weiss was an dessen Stelle nun sitzt? Die Scham? Der Trotz? Die Verbitterung?
Der Stolz kann es nicht sein.
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Hierundjetzt
17.09.2019 17:51registriert Mai 2015
Der Bundespräsident kommt mit dem Velo, die Minister mit dem ÖV aber ein Angestellter des Bundes mir dem Sicherheitsdienst.

Weil geheim. Klar.

So wie Seiler Ex Chef NDB. Damach aber gepflegt als Gemeinderat kandidieren und Plakate mit seinem Gesicht aufhängen

😂😂😂😂
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Spooky
17.09.2019 19:50registriert November 2015
Sorry, aber was soll dieses Theater? Er ist doch nicht an Leib und Leben gefährdet, oder schon?
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