Carlos will nicht mehr Carlos sein. «Ich heisse Brian», sagte der Zürcher im Oktober vergangenen Jahres in der SRF-Sendung Rundschau. Auch will der bald 25-Jährige nicht mehr Protagonist von Justizskandalen und Boulevardartikeln sein. Er will seine eigene Geschichte schreiben.
Der kommende Mittwoch ist darum ein wichtiger Tag für Brian. Das Bezirksgericht Zürich muss entscheiden, ob sich drei Psychiatrie-Ärzte der Falschbehandlung von Brian schuldig gemacht haben und wegen Freiheitsberaubung zu verurteilen sind. Es ist das erste von mehreren Verfahren, bei denen Brian als Kläger oder Geschädigter auftritt.
Bisher ist er der Öffentlichkeit bekannt als notorischer Straftäter. Als einer, der sein Leben nicht auf die Reihe kriegt und von den Behörden immer wieder weggesperrt wird. «Doch ich bin nicht das Opferlamm der Justiz», zitiert ihn die Republik bei einem Besuch im Gefängnis Pöschwies im Juli dieses Jahres. «Ich bin Brian the Lion.» Und so kämpft Brian wie ein Löwe. Nicht mehr mit seiner Muskelkraft, wie er es viele Jahre lang getan hat. Sondern mit rechtlichen Mitteln.
Angeklagt sind drei Ärzte, die 2011 in der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (PUK) tätig waren. Den «Fall Carlos» gab es damals noch nicht. Brian war 15 Jahre alt. Nach einer Messerstecherei, bei der er einen anderen Jugendlichen gravierend verletzt hatte, wurde er verhaftet und in der Jugendabteilung des Gefängnis Limmattal untergebracht. Dort versuchte er, sich das Leben zu nehmen. Aufgrund seiner «akuten Suizidalität», wie es in der Anklageschrift heisst, wurde Brian im Rahmen einer fürsorgerischen Freiheitsentziehung in die PUK eingewiesen.
In den Formularen des Gefängnis Limmattal wurde erwähnt, dass es nicht der erste Suizidversuch von Brian war. «Vorsätzliche Selbstschädigung durch Erhängen in der Vorgeschichte», stand in den Unterlagen, die das PUK-Personal bei Brians Einweisung erhielt.
Der zuständige Arzt ordnete daraufhin eine 7-Punkt-Fixierung an. Will heissen: Brian wurde an Händen, Füssen, Brust und Oberschenkel festgebunden – 13 Tage lang, auch an seinem 16. Geburtstag. Gleichzeitig verabreichten ihm die behandelnden Ärzte mehrere antipsychotische Medikamente und Neuroleptika. In der Anklageschrift heisst es, er sei «stark sediert» worden.
Die zuständigen Ärzte sagen, es habe sich um eine ausserordentliche Situation gehandelt mit hoher Fremdgefährdung und erheblicher Suizidgefahr. Es habe keine andere Möglichkeit gegeben, als Brian auf diese Weise zu fixieren und mit Medikamenten zu versorgen. Alles sei korrekt abgelaufen.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft zeichnet indes ein anderes Bild. Der fürsorgerische Freiheitsentzug sei zwar berechtigt gewesen. Doch Zwangsmassnahmen, welche die Bewegungsfreiheit eines Patienten derart einschränkten, müssten so kurz wie möglich gehalten werden. In seiner sechsseitigen Anklageschrift kommt der Staatsanwalt zum Schluss, die drei behandelnden Ärzte hätten Brians verbleibende Freiheit bis praktisch zur Bewegungslosigkeit beschränkt.
Dass der Fall erst jetzt, über neun Jahre später, vor Gericht verhandelt wird, liegt daran, dass die Staatsanwaltschaft die Untersuchung zuerst eingestellt hatte. Erst eine Beschwerde am Zürcher Obergericht erwirkte, dass das Verfahren erneut aufgerollt wurde. Markus Bischoff, der Anwalt von Brian, sagte gegenüber der NZZ, es sei zwar positiv, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben habe. Er kritisierte allerdings die lange Verfahrensdauer, die dazu geführt habe, dass der Vorwurf der einfachen Körperverletzung und Tätlichkeit verjährt sei.
Brian selbst sitzt derzeit in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies. Er wartet auf das Berufungsverfahren vor dem Zürcher Obergericht. Die Vorinstanz hatte Ende 2019 unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzung die kleine Verwahrung angeordnet. Dagegen wehrt er sich.
Und noch mehr. Der Prozess am Mittwoch ist erst der Anfang von «Brian the Lion», der gegen Justiz und Medien zurückschlagen will: Sein Anwalt verlangt vom Staat eine Genugtuung für seinen Mandanten, weil dieser im Januar 2017 im Gefängnis Pfäffikon erniedrigend behandelt worden sei. Weiter soll Brian im Sommer 2017 bei einem Aufenthalt in der Hochsicherheitsabteilung der Psychiatrischen Universitätsklinik während sieben Tagen der Hofgang verwehrt worden sein. Auch dagegen klagt der Anwalt. Zudem muss die Zürcher Staatsanwaltschaft einen Vorfall von April 2019 untersuchen, bei dem Brian in der Gefängnisanstalt Pöschwies von fünf Aufsehern mutmasslich verprügelt wurde. Ein weiteres Verfahren ist hängig, wegen Amtsgeheimnisverletzung einer Boulevardzeitung.
Die Polizei- und Medienberichte über Brian dürften inzwischen ganze Ordner und Aktenschränke füllen. Seit er vor sieben Jahren als «Carlos» der ganzen Schweiz bekannt wurde, tappt er von einem Strafdelikt ins nächste. Immer wieder gerät er in die Schlagzeilen, immer wieder landet er im Gefängnis. Das Interesse an seinem Fall wird auch am kommenden Mittwoch hoch sein. Doch zum ersten Mal ist es nicht Brian, der auf der Anklagebank sitzt.
Mich interessiert jetzt, was die verantwortlichen Psychiater über sein damaliges Verhalten zu berichten haben.