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Mord soll in der Schweiz weiter verjähren können – findet der Ständerat

Mord soll in der Schweiz weiter verjähren können – findet der Ständerat

10.03.2020, 13:5811.03.2020, 18:18
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Mord soll weiterhin verjähren können. Der Ständerat hat am Dienstag eine Initiative des Kantons St. Gallen mit 20 zu 18 Stimmen abgelehnt, die forderte, dass die Verjährungsfrist für lebenslange Strafen aufgehoben werden solle.

Heute verjähren diese Straftaten nach 30 Jahren. Danach kann ein solches Verbrechen – konkret ein Mord – nicht mehr geahndet werden.

Mit der Entwicklung von DNA-Analysen stünden den Ermittlungs- und Fahndungsbehörden technische Möglichkeiten zur Verfügung, mit welchen auch lange Zeit nach der Straftat noch Beweise hervorgebracht werden könnten, wurde die Standesinitiative begründet. Täter könnten so noch überführt werden.

Die Mehrheit der Kommission stellte sich dem Ansinnen aber entgegen. Die Gesellschaft brauche die Möglichkeit, mit einem Ereignis abzuschliessen, sagte Kommissionssprecher Carlo Sommargua (SP/GE). Das sei nicht möglich, wenn eine Straftat nicht verjähre.

Vorlage geht in den Nationalrat

Eine Minderheit sah dies anders. «Die Zeit heilt alle Wunden», sagte Daniel Jositsch (SP/ZH), die Menschen würden zu Vergebung neigen. Bei Mord sei dies aber gerade nicht der Fall.

Hannes Germann (SVP/SH) fügte hinzu, dass jemand auch lebenslänglich leide, wenn ihm ein Kind genommen werde. Mit den neuen technischen und forensischen Möglichkeiten solle es möglich sein, dass Glückstreffer weiterverfolgt werden könnten. Aufgrund der heute geltenden Verjährungsfrist sei dies nicht möglich.

Die Mehrheit will diese Verjährungsfrist jedoch nicht aufheben und lehnte die Standesinitiative ab. Der Nationalrat muss nun noch darüber befinden. (sda)

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23 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Franz v.A.
10.03.2020 15:22registriert August 2019
Steuerschulden verjähren nie. Aber Mord schon. Wie krank ist dass denn?
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Amateurschreiber
10.03.2020 19:19registriert August 2018
Ein Argument für die Verjährung ist offenbar, dass keine Fälle nach der Verjährung aufgeklärt wurden.
Kunststück, da die Fälle verjährt sind, wird auch nicht mehr aktiv weiter ermittelt und die Beweise werden oft sogar auch "entsorgt".
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caro90
10.03.2020 21:22registriert November 2015
Ein weiterer Grund warum ich nicht mehr bei der Justiz arbeite...

Das geht doch einfach nicht! Wir sprechen nicht von Totschlag oder fahrlässiger Tötung, wir sprechen von MORD!

Mord darf nicht verjähren. Nicht heute und nicht in tausend Jahren. Ein Mensch, der fehlt, ist keine Wunde, die verheilt. Er hinterlässt eine immerwährende Lücke. Und jemanden seines Lebens zu berauben sollte zumindest ein derartiges Tabu sein, dass man bis an sein Lebensende dafür verfolgt wird.
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