Diese Woche gab die St. Galler Staatsanwaltschaft bekannt, dass ein Kita-Mitarbeiter bei der Arbeit mehrere Kleinkinder sexuell missbraucht haben soll. Der 33-jährige Schweizer wurde im Juli 2018 nach einer Hausdurchsuchung verhaftet und sitzt seither in Untersuchungshaft. Er steht auch unter dem Verdacht, Kinderpornographie im «Darknet» verbreitet zu haben.
Bei einer Verurteilung drohen dem Mann nicht nur strafrechtliche Sanktionen, sondern auch ein Berufs- oder Kontaktverbot zum Schutz von Kindern. Solche Sanktionen werden im Sonderprivatauszug vermerkt. Schulen, aber auch Vereine können das Papier von Bewerbern einfordern.
Laut der «SonntagsZeitung» geschieht dies sehr häufig. 52'093 Sonderprivatauszüge wurden letztes Jahr gemäss Bundesamt für Justiz (BJ) bestellt. Das sind so viele wie noch nie und dreimal mehr als 2015. Das BJ kann jedoch keine Angaben machen, wie oft Kitas diese Auszüge anfordern.
Für Sicherheit im pädagogischen Bereich soll aber auch die Schwarze Liste der Lehrpersonen sorgen. Auf ihr landen Lehrer, denen die Unterrichtsberechtigung entzogen wurde, etwa wegen Sexualdelikten, Drogenproblemen oder psychischen Krankheiten. Fast 100 Namen sind aktuell vermerkt – aber keine Kita-Mitarbeiter.
«Die Liste umfasst, entsprechend dem Wortlaut der massgebenden Rechtsgrundlage, ausschliesslich Lehrpersonen, denen die Unterrichtsberechtigung entzogen wurde», teilt die kantonale Konferenz der Erziehungsdirektoren mit. Der ausserschulische Bereich, zu welchem die Kindertagesstätten gehören, könne nicht abgedeckt werden. Laut dem Verband Kibesuisse gibt es aber Überlegungen, eine eigene Schwarze Liste für Kitas einzuführen. (vom)